Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
Hallo,
habe nach Anforderung von Steuerbescheinigungen ab 2006 (bis 2014) festgestellt, dass die Banken jährlich Kapitalertragssteuer abgeführt haben (so viel, dass es sich für mich lohnt dem nachzugehen). Einkommen aus Arbeit habe ich seit dem höchstens mal vorübergehend in Form von Minijobs gehabt. Ab welchem Jahr habe ich noch die Chance die Kapitalertragssteuer zurückzuholen (z.B. in Form von Günstigerprüfung) und wie stelle ich das an? Bin Steuerneuling, habe noch nie eine Erklärung abgegeben.
Danke
habe nach Anforderung von Steuerbescheinigungen ab 2006 (bis 2014) festgestellt, dass die Banken jährlich Kapitalertragssteuer abgeführt haben (so viel, dass es sich für mich lohnt dem nachzugehen). Einkommen aus Arbeit habe ich seit dem höchstens mal vorübergehend in Form von Minijobs gehabt. Ab welchem Jahr habe ich noch die Chance die Kapitalertragssteuer zurückzuholen (z.B. in Form von Günstigerprüfung) und wie stelle ich das an? Bin Steuerneuling, habe noch nie eine Erklärung abgegeben.
Danke
Re: Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
Tja, die Frist für 2011 endete gerade, und für die Jahre davor entsprechend früher, denn die Steuererklärung kann man 4 Jahre lang machen. Es bleiben also die Jahre 2012-14 - da müssen Sie halt Steuererklärungen machen: Mantelbogen plus Anlage KAP und nicht vergessen, das Kreuzchen für die Günstigerprüfung zu machen.
Übrigens kriegen Sie sogar Zinsen: Für 2012 z. B. ab 04/14 und dann 6 % p. a. - wo kriegen Sie sonst noch solche Zinsen? Für 2013 dann entsprechend ab 04/15 und für 2014 derzeit noch keine.
Übrigens kriegen Sie sogar Zinsen: Für 2012 z. B. ab 04/14 und dann 6 % p. a. - wo kriegen Sie sonst noch solche Zinsen? Für 2013 dann entsprechend ab 04/15 und für 2014 derzeit noch keine.
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Re: Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
wovon leben Sie denn? Nur von einem Minijob?
Nicht dass jetzt herauskommt, dass Sie verheiratet sind und Ihr Partner längst Steuererklärungen abgegeben hat.
Ansonsten hätten Sie ja auch schon etwas früher sich darum kümmern können - durch Freistellungsauftrag oder sogar durch eine NV-Bescheinigung - ist vielleicht etwas ab 2016!
Lia
Nicht dass jetzt herauskommt, dass Sie verheiratet sind und Ihr Partner längst Steuererklärungen abgegeben hat.
Ansonsten hätten Sie ja auch schon etwas früher sich darum kümmern können - durch Freistellungsauftrag oder sogar durch eine NV-Bescheinigung - ist vielleicht etwas ab 2016!
Lia
Re: Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
Wenn der Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) noch nicht ausgenutzt wurde, ist eventuell auch noch aus 2010 was rauszuholen, denn die Zahlungsverjährung für Steuern beträgt 5 Jahre. Dann ist zwar keine Einkommensteuerveranlagung mehr möglich, aber ein Erstattungsantrag aufgrund nachträglicher Geltendmachung des nicht genutzten Freibetrages.
Re: Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Bin nicht verheiratet. Eine Ergänzung:
Ich habe 08-11 fristgerecht Anträge auf Verlustfeststellung gemacht (aber keine komplette EStErkl) und die Bescheide davon ruhen wegen anhängiger BFH-Verfahren. Das heißt doch, dass ich praktisch doch noch offene Einkommensteuerbescheide für die Jahre ab 2008 habe oder? Könnte man sich darauf beziehen und ganze Steuererklärungen inkl. Anlage KAP nachreichen?
Danke
vielen Dank für die Antworten. Bin nicht verheiratet. Eine Ergänzung:
Ich habe 08-11 fristgerecht Anträge auf Verlustfeststellung gemacht (aber keine komplette EStErkl) und die Bescheide davon ruhen wegen anhängiger BFH-Verfahren. Das heißt doch, dass ich praktisch doch noch offene Einkommensteuerbescheide für die Jahre ab 2008 habe oder? Könnte man sich darauf beziehen und ganze Steuererklärungen inkl. Anlage KAP nachreichen?
Danke
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Re: Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
machen Siedas doch einfach!
Re: Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
Die Arbeit würde ich mir natürlich gerne nur machen, wenn sie nicht per sé aus Fristgründen umsonst ist. Ist das Ermessenssache des Bearbeiters?
Re: Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
... Das heißt doch, dass ich praktisch doch noch offene Einkommensteuerbescheide für die Jahre ab 2008 habe oder?
Nein, denn der Bescheid über den Verlust ist kein Bescheid über die Einkommensteuer.
Sofern die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, ist da nichts mehr zu machen.
... Bescheide davon ruhen wegen anhängiger BFH-Verfahren.
Also haben Sie Einspruch gegen die Bescheide über die Verlustfeststellung eingelegt und dann wurde das Einspruchsverfahren aufgrund der anhängigen Verfahren ruhen gelassen?
Nein, denn der Bescheid über den Verlust ist kein Bescheid über die Einkommensteuer.
Sofern die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, ist da nichts mehr zu machen.
... Bescheide davon ruhen wegen anhängiger BFH-Verfahren.
Also haben Sie Einspruch gegen die Bescheide über die Verlustfeststellung eingelegt und dann wurde das Einspruchsverfahren aufgrund der anhängigen Verfahren ruhen gelassen?
Re: Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
Okay das war mir so noch gar nicht klar. Andererseits habe ich deshalb glaube ich geschrieben, noch nie eine ESErkl abgegeben zu haben. Danke.StephanM hat geschrieben:... Das heißt doch, dass ich praktisch doch noch offene Einkommensteuerbescheide für die Jahre ab 2008 habe oder?
Nein, denn der Bescheid über den Verlust ist kein Bescheid über die Einkommensteuer.
Sofern die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, ist da nichts mehr zu machen.
Genau so ist es. Ändert das was?StephanM hat geschrieben:... Bescheide davon ruhen wegen anhängiger BFH-Verfahren.
Also haben Sie Einspruch gegen die Bescheide über die Verlustfeststellung eingelegt und dann wurde das Einspruchsverfahren aufgrund der anhängigen Verfahren ruhen gelassen?
Re: Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
Ändert das was? Nö, denn wie der Kollege schon schrieb: Das bezieht sich nur auf die Verlustfeststellung. Bezüglich einer Steuererklärung sind die Fristen vorbei.
Re: Kapitalertragssteuer ab 2006 zurückholen
Wenn ich jetzt die ESt für '07 und '08 nachreiche mit dem Ziel der Günstigerprüfung - wie mache ich denn das? Auf den Bögen dieser Jahre gibt es ja kein Kästchen zum Ankreuzen für die Günstigerprüfung. Ich habe jetzt Mantelbogen + Anlage N + Anlage KAPschlauelia hat geschrieben:machen Siedas doch einfach!
Vielleicht dazu noch einen Tipp?