Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage zu den Freistellungsaufträgen:
Ich habe - soweit ich mich entsinnen kann - bei meiner Bank einen Auftrag über 801 € laufen. Den schöpfe ich aber - wenn überhaupt nur zu maximal 5 % aus.
Kann ich einer Versicherung - befristet zum Jahresende daher auch einen Freistellungsauftrag erteilen, oder geht das nicht?
Wäre ansonsten eine andere Vorgehensweise möglich? Und wenn ja, welche?
Grund der Frage ist, das ich mir eine Versicherung auszahlen lasse und hier eine Kapitalertragssteuer von 152 € anfällt.
Danke und Gruß
Marcus
Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft - zweiter möglich?
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Re: Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft - zweiter möglic
man kann viele Freistellungsaufträge geben, aber die Summe aller darf 801,-- nicht übersteigen: also entweder bei Bank 1 den Betrag reduzieren und dann bei der Versicherung den Rest angeben ODER einfach die Versicherung ohne Freistellung lassen und sich im Folgejahr über die ESt-Erklärung die zuviel abgezogenen Steuern wiederholen!
Lia
Lia