Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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byomi
Beiträge: 9
Registriert: 21. Aug 2017, 15:04

Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet

Beitrag von byomi »

Hallo Forum,

leider wurde eine bereits gezahlte Kapitalertragssteuer (aus Gewinnbeteiligung) im Steuerbescheid nicht berücksichtigt. Üblicherweise erfolgt die Meldung über die gezahlte Kapitalertragssteuer an mein FA durch ein FA aus einer anderen Stadt.

Nach Rücksprache mit dem FA meiner Stadt liegt die Meldung zwar vor, wurde jedoch versäumt zu berücksichtigen.
Der Steuerbescheid ist leider schon bestandskräftig und es geht um viel Geld :| Habe ich trozdem eine Chance, die Kapitalertragssteuer erstattet zu bekommen?

Ist lediglich der festgesetzte Betrag bestandskräftig? Oder der gesamte Bescheid? Die bereits gezahlten Kapitalertragssteuern fließen nämlich nicht in den Betrag der Festsetzung ein, sondern in den abgerechneten Betrag.
Dieser Quelle [1] entnehme ich, dass man mit einem "Antrag auf Änderung Ihres Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen" innerhalb von 4 Jahren einen Bescheid ändern kann, wenn neue Tatsachen vorliegen. Der Bescheid liegt dem FA wohl schon länger vor. Habe ich da trotzdem eine Chance?

Oder gibt es die Möglichkeit, die gezahlte Kapitalertragssteuer im nächsten Steuerjahr erstattet zu bekommen?

Danke und viele Grüße!

[1] https://www.iww.de/ssp/archiv/steuer-erklaerung-vergessene-kapitalertragsteuer-zurueckholen-f2737
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet

Beitrag von reckoner »

Hallo,

irgendwie verstehe ich das Konstrukt mit der Meldung aus der anderen Stadt nicht. Was für eine Meldung soll das sein?
Oder ist das nur eine Umschreibung für ein ganz normales Depot?

Und grundsätzlich werden Kapitalerträge nicht von irgendeinem Dritten gemeldet, sondern durch den Steuerzahler erklärt. Warum hast du mit deiner Steuererklärung keine Anlage KAP abgegeben?
Ist lediglich der festgesetzte Betrag bestandskräftig? Oder der gesamte Bescheid?
Der gesamte Bescheid.
Oder gibt es die Möglichkeit, die gezahlte Kapitalertragssteuer im nächsten Steuerjahr erstattet zu bekommen?
Du meinst einfach ein Jahr später erklären? Das geht natürlich nicht.

Stefan
byomi
Beiträge: 9
Registriert: 21. Aug 2017, 15:04

Re: Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet

Beitrag von byomi »

Danke für deine Antwort!
Was für eine Meldung soll das sein? Oder ist das nur eine Umschreibung für ein ganz normales Depot?
Es handelt sich um eine Beteiligung an einer Gesellschaft, die die Kapitalertragssteuer direkt an das lokale FA abführt.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Es handelt sich um eine Beteiligung an einer Gesellschaft, die die Kapitalertragssteuer direkt an das lokale FA abführt.
OK (wobei du wohl nicht Kapitalertragssteuer sondern Abgeltungsteuer meinst).

Aber auch dann muss man selber erklären, wenn man Steuern erstattet haben möchte.

Stefan
byomi
Beiträge: 9
Registriert: 21. Aug 2017, 15:04

Re: Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet

Beitrag von byomi »

Update: Ich habe die komplette bereits gezahlte Kapitalertragssteuer per aktualisiertem Bescheid zurückbekommen!
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet

Beitrag von taxpert »

Nur zur Klastellung:
reckoner hat geschrieben: OK (wobei du wohl nicht Kapitalertragssteuer sondern Abgeltungsteuer meinst).

Aber auch dann muss man selber erklären, wenn man Steuern erstattet haben möchte.
Im Rahmen der einheitlich und gesonderten Feststellung einer Personengesellschaft wird auch über die auf Gesellschaftsebene einbehaltenen Steuerabzugsbeträge entschieden. Diese Beträge kann man gar nicht selber erklären und der Bescheid der Personengesellschaft stellt auch hier einen Grundlagenbescheid dar, der von AMtswegen zu berücksichtigen ist.
byomi hat geschrieben: Ist lediglich der festgesetzte Betrag bestandskräftig? Oder der gesamte Bescheid? Die bereits gezahlten Kapitalertragssteuern fließen nämlich nicht in den Betrag der Festsetzung ein, sondern in den abgerechneten Betrag.
Bestandskräftig wird die festgesetzte Steuer, den nur die ist der Steuerbescheid, nicht etwa die Erstattung oder Nachzahlung. Alles wa danach kommt, z.B. anzurechnende Lohnsteuer, ESt-Vorauszahlungen, anrechenbare KapESt, sind "nur" Steueranrechnungsbeträge und haben mit der Steuerfestsetzung nichts zu tun! Soweit hier Fehler und Unstimmigkeiten auftreten, kann jederzeit -also auch nach Ablauf der Einspruchsfrist- ein Abrechnungsbescheid nach §218 Abs.2 AO beantrgat werden, der ggf. mit Einspruch angegriffen werden kann.

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