FA setzt einfach Kapitalerträge an

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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dsmr
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FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von dsmr »

Hallo,

vor kurzem erhielt ich meinen Steuerbescheid vom Finanzamt mit folgendem Hinweis:

Es wurden ausländische Dividenden in Höhe von NN Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt.

Die Einnahme gibt es tatsächlich, und aufgrund der NN Euro lässt sich die Dividende den Aktien einer portugiesischen Firma zuordnen. Diese liegen bei einer deutschen Bank, sodass Kapitalertragssteuer bereits abgeführt wurde. Frage deshalb:

Wie kommt das Finanzamt dazu, ohne weiteren Kommentar diese einfach anzusetzen? Ist das üblich, um Steuerhinterzieher aus der Reserve zu locken? Bzw., wenn das FA schon Nachforschungen anstellt, warum weiß es dann nicht auch, dass der Betrag bereits versteuert ist? Oder hätte ich den Betrag angeben müssen? Meines Wissens muß in die Anlage KAP seit 2009 nur hinein, was noch nicht versteuert ist, oder hat sich das geändert?

Vielen Dank und Gruß

Dirk
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wie kommt das Finanzamt dazu, ohne weiteren Kommentar diese einfach anzusetzen?
Keine Ahnung. Vielleicht irgendeine Meldung aus dem Ausland?
Aber grundsätzlich sollte (muss) das erläutert werden. Allein das Fehlen einer Erläuterung rechtfertigt schon einen Einspruch.
Oder hätte ich den Betrag angeben müssen?
Wenn es ganz normale Dividenden waren und sich das Depot bei einer deutschen Bank befindet dann muss man nichts mehr erklären.
Es gibt aber auch Ausschüttungen die in Deutschland nicht als Dividenden zählen (eine Limited Partnership fällt mir da ein). Möglicherweise kann es dann sein, dass es doch erklärt werden muss (in der Anlage AUS z.B.).
Ob es sowas auch in Portugal gibt entzieht sich meiner Kenntnis. Hast du mal eine WKN oder eine ISIN ?
Meines Wissens muß in die Anlage KAP seit 2009 nur hinein, was noch nicht versteuert ist, oder hat sich das geändert?
Nein, da hat sich nichts geändert, du siehst das vollkommen richtig.
Eine Ausnahme wäre aber, wenn du die Günstigerprüfung beantragt hast (Anlage KAP Zeile 4). In dem Fall müssen alle Kapitalerträge erklärt werden.

Stefan
dsmr
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Re: FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von dsmr »

Hi,

danke zunächst mal für die schnelle Antwort. Es stand wirklich nicht mehr dabei als der Satz oben, fand das schon ein bißchen frech. Es wäre mir fast gar nicht aufgefallen. Hättest Du vielleicht noch einen Link auf die Rechtsgrundlage, dass das FA sowas erläutern soll/muss?

Firma ist die EDP, WKN 906980, und es handelt sich um eine ganz normale Dividende. Von der wurden sogar gut 45% abgezogen, erst 35% von den Portugiesen, dann nochmal 10% vom deutschen Fiskus, weil nur 15% als Doppelbesteuerung anerkannt werden. Die 20% Differenz zu den eigentlich zu zahlenden 25% bekommt man auf Antrag mit viel Glück nach etlichen Jahren zurück.

Einspruch ist schon raus, aber ich dachte, ich frage nochmal, vielleicht hat man da jahrelang unbewußt was falsch gemacht. Günstigerprüfung lohnt sich für mich nicht, und schräge, steuersparende Anlagen habe ich auch nicht. I.d.R. fülle ich deshalb die Anlage KAP gar nicht aus.

Danke nochmal

Dirk
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Hättest Du vielleicht noch einen Link auf die Rechtsgrundlage, dass das FA sowas erläutern soll/muss?
§121 AO

An einer Begründung wäre ich übrigens interessiert (wenn es kein Versehen war meine ich).

Stefan
dsmr
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Re: FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von dsmr »

Ich glaube nicht, dass da noch etwas kommt. Der o.g. Satz stand bereits in der Rubrik "Erläuterungen zur Festsetzung". Aber ich lasse Dich gerne wissen, wenn ich eine Antwort habe.

Gruß

Dirk
taxpert
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Re: FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von taxpert »

dsmr hat geschrieben: Die Einnahme gibt es tatsächlich, und aufgrund der NN Euro lässt sich die Dividende den Aktien einer portugiesischen Firma zuordnen.
Und eben diese Einnahmen wurden wahrscheinlich im Rahmen des automatisierten internationalen Datenaustausches von den portugiesischen Behörden an das BZSt gemeldet. Da das FA durch deine Steuererklärung KEINE Angaben dazu hat, dass diese Anteile bei einer deutschen Bank verwaltet werden und die nach DBA noch ausstehende Steuer bereits einbehalten wurde, hat das FA zwei Möglichkeiten:

1. Nachfragen
Vorteil: Der Bescheid, der ergeht ist richtig! Nachteil für Dich: Bescheid und damit die wahrscheinlich erwartete Erstattung wird um 3 bis 6 Wochen verzögert.

2. Einfach ansetzen
Vorteil für Dich: Die Erstattung kommt, wenn auch eventuell etwas geschmälert, möglichst bald. Nachteil: Der Bescheid muss ggf. geändert werden.
dsmr hat geschrieben:Einspruch ist schon raus,
... und wäre hier eigentlich gar nicht notwendig gewesen. Ein Anruf und die Übermittlung des entsprechenden Nachweises per Email hätte die Sache wahrscheinlich in 5 Minuten erledigt!
reckoner hat geschrieben:§121 AO
... ist erfüllt ...
dsmr hat geschrieben: Es wurden ausländische Dividenden in Höhe von NN Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt.
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reckoner
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Re: FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Und eben diese Einnahmen wurden wahrscheinlich im Rahmen des automatisierten internationalen Datenaustausches von den portugiesischen Behörden an das BZSt gemeldet.
Dann muss es aber schon falsch an die portugiesische Behörde gemeldet worden sein.
... ist erfüllt ...
??? - das ist doch keine Erläuterung.
Woher das Finanzamt die Information hat ist doch das Mindeste was dort stehen muss (so ähnlich wie wenn ein Grundlagenbescheid etwas ändert).

Stefan
taxpert
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Re: FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von taxpert »

reckoner hat geschrieben: Dann muss es aber schon falsch an die portugiesische Behörde gemeldet worden sein.
Um richtig zu melden, müsste das meldepflichtige Finanzinstitut wissen, dass die Anteile bei einer deutschen Bank verwahrt werden, die bereits die noch in D anfallende Steuer einbehält. Aber natürlich hast Du Recht, viele der aus dem Ausland kommenden Mitteilung sind teilweise falsch! Damit wären wir wieder bei den bereits genannten Möglichkeiten des FA zu reagieren!
reckoner hat geschrieben:das ist doch keine Erläuterung.
Doch natürlich, es erläutert die Abweichung von der Erklärung. Das "Woher kommt die Information?" kann nachgereicht werden.

Vielleicht zum Verständnis ...
Steuerbescheid ist nur die erste Zeile: "Festgesetzt werden ...". Die Abweichung vom erwarteten Betrag wird erläutert durch
dsmr hat geschrieben: Es wurden ausländische Dividenden in Höhe von NN Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt. Der Stpfl ist doch jetzt bereits in die Lage versetzt, den Bescheid zu prüfen. Daran würden auch weitere Erläuterungen, woher die Informationen stammen, etwas ändern, oder?
. Selbst wenn diese Angabe fehlen würde, würde das nicht zur Nichtigkeit des Bescheides führen, sondern nur die Einspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr erweitern.

taxpert
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dsmr
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Re: FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von dsmr »

taxpert hat geschrieben: 2. Jun 2020, 15:09
dsmr hat geschrieben:Einspruch ist schon raus,
... und wäre hier eigentlich gar nicht notwendig gewesen. Ein Anruf und die Übermittlung des entsprechenden Nachweises per Email hätte die Sache wahrscheinlich in 5 Minuten erledigt!
reckoner hat geschrieben:§121 AO
... ist erfüllt ...
dsmr hat geschrieben: Es wurden ausländische Dividenden in Höhe von NN Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt.
In 5 Min erledigt - Du bist ja optimistisch. Ich hatte in 13 Jahren Selbständigkeit keine Konflikte mit dem FA, aber nun eine 3-stellige Summe privater Einnahmen, das mache ich dann doch lieber schriftlich. Die Steuererklärung für 2019 hatte ich schon Mitte Januar gemacht, und die haben gut 4 Monate gebraucht, sie zu bearbeiten. Wenn die Email verlorengeht, ist die Einspruchsfrist vorbei und die Kohle weg.

Was die Erläuterung betrifft, finde ich das doch reichlich dürftig. Die Zuordnung mußte ich mehr oder minder raten. Soll ja Leute geben, die halten mehr als nur eine Sorte Wertpapier. Frage mich auch gerade, wie man das zukünftig vermeiden soll. Ich könnte natürlich die Kapitalerträge angeben, aber die Bank bestätigt die nur als Gesamtsumme. Im vorauseilenden Gehorsam sämtliche Depotabrechnungen einzureichen, wäre sicher übertrieben.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von Severina »

dsmr hat geschrieben:
In 5 Min erledigt - Du bist ja optimistisch.

Nein, das ist kein Optimismus, sondern Kenntnisreichtum.


Ich hatte in 13 Jahren Selbständigkeit keine Konflikte mit dem FA, aber nun eine 3-stellige Summe privater Einnahmen, das mache ich dann doch lieber schriftlich. Die Steuererklärung für 2019 hatte ich schon Mitte Januar gemacht, und die haben gut 4 Monate gebraucht, sie zu bearbeiten.

Das liegt daran, dass vor März seitens des Finanzamtes gar nichts bearbeitet werden KANN, weil die Software noch nicht vorliegt- was übrigens kein Geheimnis ist.


Wenn die Email verlorengeht, ist die Einspruchsfrist vorbei und die Kohle weg.

Da stand "telefonieren und den Beleg per Email einreichen". Das Telefonat ist der Einspruch.


Was die Erläuterung betrifft, finde ich das doch reichlich dürftig. Die Zuordnung mußte ich mehr oder minder raten.

Ein Telefonat hätte hier Klarheit gebracht.


Soll ja Leute geben, die halten mehr als nur eine Sorte Wertpapier. Frage mich auch gerade, wie man das zukünftig vermeiden soll. Ich könnte natürlich die Kapitalerträge angeben, aber die Bank bestätigt die nur als Gesamtsumme. Im vorauseilenden Gehorsam sämtliche Depotabrechnungen einzureichen, wäre sicher übertrieben.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: FA setzt einfach Kapitalerträge an

Beitrag von Severina »

dsmr hat geschrieben:
In 5 Min erledigt - Du bist ja optimistisch.

Nein, das ist kein Optimismus, sondern Kenntnisreichtum.


Ich hatte in 13 Jahren Selbständigkeit keine Konflikte mit dem FA, aber nun eine 3-stellige Summe privater Einnahmen, das mache ich dann doch lieber schriftlich. Die Steuererklärung für 2019 hatte ich schon Mitte Januar gemacht, und die haben gut 4 Monate gebraucht, sie zu bearbeiten.

Das liegt daran, dass vor März seitens des Finanzamtes gar nichts bearbeitet werden KANN, weil die Software noch nicht vorliegt- was übrigens kein Geheimnis ist.


Wenn die Email verlorengeht, ist die Einspruchsfrist vorbei und die Kohle weg.

Da stand "telefonieren und den Beleg per Email einreichen". Das Telefonat ist der Einspruch.


Was die Erläuterung betrifft, finde ich das doch reichlich dürftig. Die Zuordnung mußte ich mehr oder minder raten.

Ein Telefonat hätte hier Klarheit gebracht.


Soll ja Leute geben, die halten mehr als nur eine Sorte Wertpapier. Frage mich auch gerade, wie man das zukünftig vermeiden soll. Ich könnte natürlich die Kapitalerträge angeben, aber die Bank bestätigt die nur als Gesamtsumme. Im vorauseilenden Gehorsam sämtliche Depotabrechnungen einzureichen, wäre sicher übertrieben.
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