Einkommenssteuer bei Verkauf einer Immobilie

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sambo
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Registriert: 20. Apr 2020, 05:19

Einkommenssteuer bei Verkauf einer Immobilie

Beitrag von Sambo »

Hallo liebes Forum,

da ich aktuell bei dieser Frage nicht weiter komme und ich durch mehrere Steuerberater und dem Finanzamt keine gemeinsame Antwort erhalte, wollte ich euch mal bei unserem Problem fragen.
Ich bin aktuell dabei das Haus meiner Mutter zu kaufen. Zu mir ich bin 27 Jahre jung. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen die nicht zusammengehören. Meine Mutter hat das Haus im Sommer 2011 gekauft und ist seitdem im Besitz des Objekts. Seit dem Kauf leben meine Mutter und ich in dem Haus, mein Vater ist 2017 verstorben. Also wurden in den 9 Jahren keine Wohnung vermietet und es war auch niemand anderes außer die oben stehenden Person auf diese Immobilie angemeldet. Jetzt kurz zu den Wohnungen: Die Erdgeschosswohnung wurde renoviert und steht seither leer, die zweite Wohnung bewohnen meine Mutter und ich und die dritte Wohnung darf aktuell nicht bewohnt werden durch die Stadt da ein Fluchtfenster zur Hauptstraße fehlt.

Meine Frage ist nun, muss meine Mutter, die die Immobilie mit Gewinn verkauft, Spekulationssteuer für die zwei Wohnungen zahlen obwohl diese nie vermietet waren weder jemand fremdes angemeldet war? Man könnte sicherlich fragen warum sie nicht nich noch das eine Jahr wartet um über die 10 Jahres Frist zukommen, das geht aus privaten Gründen nicht.

Für eure Antworten und Mühe bedanke ich mich im Voraus.
taxpert
Beiträge: 801
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Einkommenssteuer bei Verkauf einer Immobilie

Beitrag von taxpert »

Da die Frage ziemlich einfach zu beantworten ist, halte ich den ersten Satz ehrlich gesagt für nicht zutreffend!

Nichtsdestotrotz eine Antwort!

Beim Verkauf einer Immo innerhalb von zehn Jahren bleibt der Veräußerungsgewinn steuerlich außer Ansatz, soweit die Immo u eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Ob ein Teil tatsächlich vermietet war, ungenutzt war oder eventuell gar nicht genutzt werden durfte spielt dagegen steuerlich keine Rolle!

Folglich ist der Veräußerungsgewinn soweit er auf die von Ihnen und ihrer Mutter genutzten Teil entfällt steuerfrei, der Rest ist jedoch steuerpflichtig. Die Aufteilung erfolgt grundsätzlich nach qm-Wohnfläche. Hier müsste jedoch ggf. bei der Aufteilung berücksichtigt werden, dass eine Wohnung nicht bewohnt werden darf, was grundsätzlich zu einem Abschlag führen dürfte.

taxpert
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