Hallo zusammen,
vielen Dank vorab für eure Hilfe.
Ich habe einen "steuerhässlichen" thesauerierenden ETF (physisch) und bin mir nun nicht sicher, welche Angaben ich dazu in der Steuererklärung vornehmen muss?
Muss ich
a) die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer angeben (also Vorabpauschale abzgl. der Teilfreistellung) oder
b) die übrig bleibende Summe aus der Bemessungsgrundlage, als das, was mir der Broker auch real vom Depot/ Konto abzieht (= Bemessungsgrundlage abzgl. Kapitalertragsteuer, abzgl. Solidaritätszuschlag, abzgl. Kirchensteuer)?
Wenn der Broker doch eh schon den Betrag (Summe aus der Bemessungsgrundlage) abgezogen hat, muss ich diese Summe dann noch mal in der Steuerklärung angeben oder lediglich die Beweise über die bezahlte Steuer aufheben, um eine Doppelbesteuerung beim Verkauf des ETFs zu vermeiden?
Danke euch.
Gruß
Newbie2020
Steuerhässliche thesauriende ETFs - Eintrag in Steuererklärung
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