Hallo,
wenn man eine Verlustbescheinigung von seiner privaten Rentenversicherung bekommt, weil man die Rentenversicherung vorzeitig aufgelöst hat.
Kann man diesen Verlust mit anderen Kapitalerträgen gegenrechnen, sodass man weniger Kapitalertragssteuer zahlen muss?
Wenn ja mit welchen? Aktiengewinne? Zinsen aus privaten Darlehen?
Kann man diesen Verlust auch in die Zukunft übertragen lassen? Wenn ja wie lange und wie und wer macht das?
Verlust private Rentenversicherung - Wie verrechnen?
Re: Verlust private Rentenversicherung - Wie verrechnen?
Hallo,
ich kann nicht sagen ob das zu den Kapitalerträgen zählt (das eine Verlustbescheinigung ausgestellt wurde deutet aber darauf hin).
Gehen wir mal davon aus das es so ist: Dann ist der Verlust mit allen Kapitalerträgen verrechenbar, auch mit Aktiengewinnen, Dividenden oder (privaten) Zinsen.
Und vortragen geht, aber automatisch (kein Wahlrecht). Sobald die Kapitalerträge in Summe negativ sind wird vorgetragen, nach aktueller Rechtslage unbegrenzt lange/weit.
Bedenken muss man noch, dass ein solcher Verlust dem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro) vorgelagert ist. Das bedeutet, dass ab dem ersten Euro Gewinn der Verlustvortrag entsprechend abschmilzt.
Stefan
ich kann nicht sagen ob das zu den Kapitalerträgen zählt (das eine Verlustbescheinigung ausgestellt wurde deutet aber darauf hin).
Gehen wir mal davon aus das es so ist: Dann ist der Verlust mit allen Kapitalerträgen verrechenbar, auch mit Aktiengewinnen, Dividenden oder (privaten) Zinsen.
Und vortragen geht, aber automatisch (kein Wahlrecht). Sobald die Kapitalerträge in Summe negativ sind wird vorgetragen, nach aktueller Rechtslage unbegrenzt lange/weit.
Bedenken muss man noch, dass ein solcher Verlust dem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro) vorgelagert ist. Das bedeutet, dass ab dem ersten Euro Gewinn der Verlustvortrag entsprechend abschmilzt.
Stefan