Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mupp
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Registriert: 11. Feb 2020, 13:36

Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

Beitrag von mupp »

Hallo zusammen,

ich möchte meine Anfrage formal so allgemein wie möglich halten:

1. Als Privatperson habe ich vor 3 Jahren 40k im Rahmen eines Darlehensvertrag verliehen, falls Profit mit dem Darlehen erzielt werde, hätte ich vom Gesamtwert 4% erhalten die Investition war aber nicht erfolgreich, es wurden nur 1.750 EUR zurückgezahlt.

2. Wo im Elster Formular kann ich meinen Verlust 38.250 EUR eintragen bzw. abschreiben

„Verluste aus privaten Darlehen, aber auch Schuldverschreibungen sind damit steuerlich abzugsfähig. Die Entscheidung ist folgerichtig und zu begrüßen, da damit wirtschaftlich gleiche Tatbestände auch steuerlich gleich behandelt werden. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Verlustberücksichtigung besteht jedoch eine gewisse Rechtsunsicherheit; ähnlich wie bei Aufgabeverlusten aus Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG sollten die Verluste daher vorsichtshalber im frühestmöglichen Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden.“

Quelle:
https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2018/01/09/verluste-aus-dem-ausfall-von-darlehensforderungen-sind-steuerlich-abzugsfaehig/
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich würde KAP Zeile 14 nehmen.

Fraglich ist aber, ob die Sache einem Fremdvergleich standhält. 4% sind nämlich viel zu wenig.

Stefan
mupp
Beiträge: 4
Registriert: 11. Feb 2020, 13:36

Re: Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

Beitrag von mupp »

Hi Stefan,

danke für deine Rückmeldung.

Wenn ich die Anlage KAP verwende, teile ich den Betrag dann auf ähnlich wie bei der Afa?

Viele Grüße
/mupp
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

>>>Wenn ich die Anlage KAP verwende, teile ich den Betrag dann auf ähnlich wie bei der Afa?

Nee, in der KAP gibt es keine AfA. Du hast den Verlust realisiert (mit der Rückzahlung/Beendigung), damit gehört er komplett in das betreffende Jahr).
Wenn du aber keine ausreichenden Gewinne zum Gegenrechnen hast wird der Verlust vorgetragen, praktisch ist das dann so ähnlich wie eine Abschreibung.

Stefan
mupp
Beiträge: 4
Registriert: 11. Feb 2020, 13:36

Re: Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

Beitrag von mupp »

Hi Stefan,

nochmal danke für dein Feedback.

Sorry für meine dumme Frage, aber ansonsten lernt man ja nicht. Ich habe zwar Kapitalerträge erzielt (Aktien) diese wurden aber vom Broker direkt beim Verkauf der Steueranteil abgeführt, dass bedeutet dort ist nichts weiter offen, was ich berücksichtigen müsste.

Kann ich nun den Steueranteil damit gegenrechnen oder was bedeutet "Vorrangig" in dem Kontext? Hast du ggf. ein Link für mich, wo ich das nachlesen kann?


Viele Grüße
/mupp
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich habe zwar Kapitalerträge erzielt (Aktien) diese wurden aber vom Broker direkt beim Verkauf der Steueranteil abgeführt, dass bedeutet dort ist nichts weiter offen, was ich berücksichtigen müsste.
Könntest du aber.

Dein Verlust - immer soweit er auch anerkannt wird (dazu hatte ich ja schon was gesagt) - wird ganz normal in der Anlage KAP eingetragen. Das bedeutet, dass alle Erträge und auch alle Verluste* kumuliert werden.
Kommt dabei ein Verlust heraus wird dieser beim Finanzamt auf das nächste Jahr vorgetragen (und sämtliche abgeführten Abgeltungssteuern erstattet).
Kommt hingegen ein Gewinn heraus wird erst der Sparer-Pauschbetrag (max. 801 Euro p.P.) abgezogen, und wenn dann immer noch was übrig bleibt zu 25% plus Soli und ggf. Kirche versteuert (die bereits abgeführte Abgeltungssteuer wird auch hier berücksichtigt, und zwar quasi als Steuervorauszahlung angerechnet).

*und wieder eine Ausnahme: Aktienverluste - die können nur mit ebensolchen Gewinnen verrechnet werden (und dazu gehören keine Dividendenzahlungen und auch keine Gewinne aus Derivaten)
oder was bedeutet "Vorrangig" in dem Kontext?
Wo steht oder wer sagt denn "vorrangig"?

Stefan
mupp
Beiträge: 4
Registriert: 11. Feb 2020, 13:36

Re: Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

Beitrag von mupp »

Pardon, es war einfach noch zu früh für mich.

Ich werde mir das mal anschauen in der Anlage KAP.

Mein Kenntnisstand war bisher das der Gewinn/Verlust aus Aktien nur mit Aktien verrechnet werden kann.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Mein Kenntnisstand war bisher das der Gewinn/Verlust aus Aktien nur mit Aktien verrechnet werden kann.
Das ist - so - falsch.

Richtig ist, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können; das gilt aber nicht umgekehrt.

Stefan
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