Muss ich eine Steuererklärung machen (Spezialfall)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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RomanH86
Beiträge: 1
Registriert: 18. Jan 2020, 08:06

Muss ich eine Steuererklärung machen (Spezialfall)

Beitrag von RomanH86 »

Hallo,

ich habe in 11/2019 meine Steuerklärung für die Jahre 2015, 2016 und 2017 eingereicht. Die Jahre 2018 und 2019 wollte ich aufgrund des "Aufwands" in 2020 einreichen.

Nun habe ich in 01/2020 meine Bescheide für 2015, 2016 und 2017 inkl. Zinsen erhalten. Dies war für mich eine Überraschung.

Mein Plan war sodann, dass ich die Erklärung für 2018 in 2022 abgebe, um erneut Zinsen erhalte. Nach kurzem Einlesen stellte ich jedoch fest, dass meine erhaltenen Zinsen Kapitalerträge sind und in Zukunft zwingend anzugeben sind.

Das verstehe ich nicht. Ich habe Google bemüht und etliche Artikel gefunden die "die schönen Zinsen loben".

Frage 1: Muss ich jetzt meine Erklärung für 2018 bis zum 31.07.2020 abgeben, da ich die Zinsen in KAP angeben muss? Oder kann ich bis 2022 warten?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Muss ich eine Steuererklärung machen (Spezialfall)

Beitrag von reckoner »

Hallo,

sind die Zinsen denn überhaupt steuerpflichtig, sprich: Hast du über 801 Euro Kapitalerträge? (gemeint ist dabei alles, also die Zinsen vom Finanzamt sowie alle anderen Kapitalerträge)
Muss ich jetzt meine Erklärung für 2018 bis zum 31.07.2020 abgeben, da ich die Zinsen in KAP angeben muss?
Wenn überhaupt dann geht es doch um die Erklärung für 2020, du schreibst ja "in 01/2020 ... erhalten" (es gilt das Zuflussprinzip).

Stefan
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