Verlustvortrag
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Verlustvortrag
Guten Abend,
wie lange ist es möglich einen Verlustvortrag aus Kapitalgeschäften (bei einem ausländischen Broker) anerkennen zulassen?
Ich habe bis jetzt noch keine Einkommenssteuererklärung abgegeben.
In den Jahren 2013 - 2015 hatte ich Verluste beim Handel mit Aktien.
Kann ich diese Verluste noch irgendwie beim Finanzamt anerkennen lassen?
wie lange ist es möglich einen Verlustvortrag aus Kapitalgeschäften (bei einem ausländischen Broker) anerkennen zulassen?
Ich habe bis jetzt noch keine Einkommenssteuererklärung abgegeben.
In den Jahren 2013 - 2015 hatte ich Verluste beim Handel mit Aktien.
Kann ich diese Verluste noch irgendwie beim Finanzamt anerkennen lassen?
Re: Verlustvortrag
Und hatten Sie damals noch andere Einkünfte, etwa als Arbeitnehmer?
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Re: Verlustvortrag
Hallo muemmel,
ja hatte ich. Ich war bis Januar 2015 in meiner Berufsausbildung.
ja hatte ich. Ich war bis Januar 2015 in meiner Berufsausbildung.
Re: Verlustvortrag
Das ist schlecht, denn dann hatten Sie gar keine Verluste - die wären nämlich mit dem Einkommen aus AN-Tätigkeit verrechnet worden. Also gibt es hier final, nach der Verrechnung, gar keinen Verlust. Und damit greift die abgelaufene 4-Jahres-Frist.
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Re: Verlustvortrag
Ok, danke für die Antwort.
Mal eine andere Frage: Wenn ich einen
Gewinn in Höhe von 100 Euro aus dem Handel mit Aktien habe und einen
Verlust in Höhe von 200 Euro aus dem Handel mit Optionsscheinen, bleibt am Schluss ein Verlust in Höhe von 100 Euro stehen.
(Alles beim gleichen ausländischen Broker und im gleichen Jahr)
Da ich zusammen gerechnet einen Verlust hatte, muss ich keine Anlage KAP ausfüllen, oder hätte ich das angeben müssen?
Mal eine andere Frage: Wenn ich einen
Gewinn in Höhe von 100 Euro aus dem Handel mit Aktien habe und einen
Verlust in Höhe von 200 Euro aus dem Handel mit Optionsscheinen, bleibt am Schluss ein Verlust in Höhe von 100 Euro stehen.
(Alles beim gleichen ausländischen Broker und im gleichen Jahr)
Da ich zusammen gerechnet einen Verlust hatte, muss ich keine Anlage KAP ausfüllen, oder hätte ich das angeben müssen?
Re: Verlustvortrag
Hallo,
Bezüglich der Fristen weiß ich aber auch nicht genau Bescheid, daher halte ich mich da zurück.
Die Frage passt aber jetzt gar nicht zur Ausgangsfrage.
Was willst du denn nun? Steuern verschenken, oder gleich mehrere Erklärungen nachholen um Verluste feststellen zu lassen (für die Verluste von 2013 müsstest du beispielsweise 7 Erklärungen abgeben)?
Stefan
Kapitalerträge - und auch Verluste daraus - werden doch nicht mit Lohn verrechnet, es gibt gesonderte Verlusttöpfe.die wären nämlich mit dem Einkommen aus AN-Tätigkeit verrechnet worden.
Bezüglich der Fristen weiß ich aber auch nicht genau Bescheid, daher halte ich mich da zurück.
Ja, imho ist das korrekt, aber nur in diese Richtung (Aktiengewinne gegen Optionsscheinverluste) und nicht anders herum (Aktienverluste gegen Optionsscheingewinne).Da ich zusammen gerechnet einen Verlust hatte, muss ich keine Anlage KAP ausfüllen, ...
Die Frage passt aber jetzt gar nicht zur Ausgangsfrage.
Was willst du denn nun? Steuern verschenken, oder gleich mehrere Erklärungen nachholen um Verluste feststellen zu lassen (für die Verluste von 2013 müsstest du beispielsweise 7 Erklärungen abgeben)?
Stefan
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Re: Verlustvortrag
Hallo Stefan,
ich würde gerne mehrere Erklärungen nachholen um Verluste feststellen zu lassen. Aber warum 7 Erklärungen. Mein Gedanke war (und ich kenne mich, wie evtl. bemerkt gar nicht aus) nur die Erklärungen für 2013 - 2015 abzugeben
ich würde gerne mehrere Erklärungen nachholen um Verluste feststellen zu lassen. Aber warum 7 Erklärungen. Mein Gedanke war (und ich kenne mich, wie evtl. bemerkt gar nicht aus) nur die Erklärungen für 2013 - 2015 abzugeben
Re: Verlustvortrag
Aber warum 7 Erklärungen. Weil Erklärungen abgegeben werden müssen, bis der Verlust verrechnet ist - insofern mindestens bis 2016, denn bis 2015 hatten Sie ja Verluste. By the way müßte das doch Ihr Ziel sein - oder wozu genau wollen Sie die Verluste feststellen lassen?
Re: Verlustvortrag
Hallo,
es ist ganz einfach: Verlustvorträge werden - beim Finanzamt(!) - immer nur ein Jahr vorgetragen, ergo muss man auch im nächsten Jahr wieder vortragen lassen u.s.w.
Stefan
es ist ganz einfach: Verlustvorträge werden - beim Finanzamt(!) - immer nur ein Jahr vorgetragen, ergo muss man auch im nächsten Jahr wieder vortragen lassen u.s.w.
Stefan