Verlustvortrag trotz Ablauf Rechtsbehelfsfrist

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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DaniS
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Registriert: 10. Nov 2019, 09:20

Verlustvortrag trotz Ablauf Rechtsbehelfsfrist

Beitrag von DaniS »

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2018 Verluste mit dem Handel von CFDs und Aktien bei einem ausländischem Broker gemacht. Ich habe erst nach Anfertigung meiner Steuererklärung für das Jahr 2018 erfahren, dass man Verluste für die Zukunft anrechnen lassen kann. Der Eingang der Antrags für den Verlustvortrag geschah einen Monat nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist.

1. Gibt es eine Möglichkeit, den Verlustvortrag doch noch für 2018 anzuerkennen? Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO kann der Steuerbescheid zu meinem Vorteil korrigiert werden, wenn ich dem Finanzamt noch nachträglich und ohne eigenes Verschulden eine »neue Tatsache« präsentieren können. Ist das in diesem Fall von Relevanz?

2. 2019 habe ich beim gleichen ausländischen Broker Gewinne eingefahren. Wenn 1. nicht gilt, kann ich in der Steuererklärung für 2019 die Gewinne von 2019 mit den Verlusten von 2018 gegenrechen, also einfach die Portfolioübersicht vom 1.1.2018 - 31.12.2019 einreichen?

Schon im Voraus vielen Dank für eure Hilfe!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag trotz Ablauf Rechtsbehelfsfrist

Beitrag von muemmel »

Zweimal nein - es gibt keine "neuen Tatsachen" und es wird kalenderjahresweise besteuert.
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