Hallo,
ich erhalte erstmalig Kapitalerträge aus Aktien, die auf einem Konto bei einer Schweizer Bank (also Ausland) verwahrt werden. Dafür wird mir, zusätzlich zu Quellensteuer und Kontoführungsgebühren, für einen Steuernachweis nach deutschen Steuerrecht eine horrende Summe berechnet.
Diesen Steuernachweis erhalte ich auf Antrag als Dokument im Postfach meiner Bank.
Meine Fragen:
Hat das deutsche Finanzamt Rechtsanspruch auf einen Beleg durch die depotführende Bank? Also, bin ich verpflichtet, für meine Ek-St.erklärung den Steuernachweis der Bank vorzuhalten oder reichen die einzelnen Belege der Transaktionen? Meinetwegen auch zusammengefasst in einer Liste? Übrigens, mein zuständiges FA war zu keiner verbindlichen Auskunft fähig.
Wenn ich § 43a Satz 3 EStG richtig interpretiere, kann "...der Steuerpflichtige den Nachweis nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen..."
Worauf bezieht sich dieser Begriff "Bescheinigung?" Auf Einzelbelege (Transaktionen) oder diesen Steuernachweis nach deutschen Steuerrecht?
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Kann alternativ dieser Steuernachweis für das Finanzamt auch durch ein inländisches Steuerbüro (anhand der Transaktionsbelege) erstellt werden?
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Ich habe gelesen, dass ich zuviel bezahlte Quellensteuer durch das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz zurück erhalte (~10%). Brauche ich dazu DIESEN Steuernachweis der depotführenden Bank in der Schweiz?
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Gibt es andere Möglichkeiten, um diesen Steuernachweis nicht mehr anfordern zu müssen?
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Vielen Dank für Eure Antworten. Im Moment tendiere ich eher dazu, das Konto zu schließen weil ich keinen Ausweg aus diesem Dilemma für mich als Kleinanleger sehe.
Gruß
Werner