Verlust bei KO-Scheinen: ESt-Erklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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krebs8
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Registriert: 9. Mai 2018, 11:47

Verlust bei KO-Scheinen: ESt-Erklärung

Beitrag von krebs8 »

Auch wenn es seitens des FA wohl gestrichen werden wird, möchte ich dennoch Verluste durch KO-Scheine geltend machen und bei Streichung durch das FA auch Einspruch einlegen wg. laufender Verfahren, die evtl. positiv beschieden werden könnten. Das Depot ist bei onvista-bank.de.

Irgendwo habe ich gelesen:
"Verluste aus einem Wertpapiergeschäft können nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Verkaufserlös bzw. Restwert nach Abzug der Gebühren übrig bleibt. Bleibt nichts übrig, kann der Verlust, nach der aktuellen Rechtsprechung, steuerlich nicht geltend gemacht werden."

Ich habe mich gefragt:
Fall 1: Ist der Verlust aus dem Verkauf eines Knockout-Optionsscheines in 2017 evtl. einkommensmindernd ? (Kauf und Verkauf in 2017, Restwert nach Abzg der Gebühren 0,00 €)
Fall 2: Ist der Verlust aus dem Verfall eines Knockout-Optionsscheines in 2017 evtl. einkommensmindernd ? (Kauf und Verfall in 2017, Restwert 0,61 €, laut Gutschriftsanzeige gibt es einen "Steuerausgleich" zu meinen Gunsten)
Nach akt. Rechtsprechung wohl nicht. Auch ist m.W. noch kein Verfahren (BFH Az. VIII R 1/17 oder Az. VIII R 37/15 ?) hierzu entschieden.

Nun die eigentliche Frage:
- Wo / als was müßte ich das jeweils in der Steuererklärung engeben ? Vielleicht als Korrekturbetrag zu Zeile 7 ? Oder als eigener übriger negativer Kapitalertrag in Zeile 14 ?
- Und dort den Unterschiedsbetrag zw. Kauf- und Verkaufswert (oder der Wert "zu versteuern") ?

Danke.
Zuletzt geändert von krebs8 am 16. Mai 2018, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
krebs8
Beiträge: 6
Registriert: 9. Mai 2018, 11:47

Re: Verlust bei KO-Scheinen: ESt-Erklärung

Beitrag von krebs8 »

Oder vielleicht Zeile 22 ?

Bin schon überrascht, das hier keiner sowas weiß.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlust bei KO-Scheinen: ESt-Erklärung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

es dürfte egal sein, ob du Zeile 7 und 10 korrigierst, oder es in Zeile 14 und 17 einträgst.
Zeile 22 ist aber sicher falsch.

Stefan
krebs8
Beiträge: 6
Registriert: 9. Mai 2018, 11:47

Re: Verlust bei KO-Scheinen: ESt-Erklärung

Beitrag von krebs8 »

Zeile 22 ist laut Software "Gewinn aus Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen".
Negativer Betrag wäre dann eben Verlust.

Zeile 7: "Kapitalerträge", wäre zu korrigieren.

Zeile 10: "Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien".

Zeile 14: "Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben"

Zeile 17: "In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus Veräußerung von Aktien"


Ich blicke nicht mehr durch.
Wohin nun ? (Fall1 bzw. Fall 2)
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlust bei KO-Scheinen: ESt-Erklärung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Zeile 22 ist laut Software "Gewinn aus Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen". Negativer Betrag wäre dann eben Verlust.
Richtig. Aber oben drüber steht "Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen", und das sind deine KO-Scheine eben nicht. Daher scheidet Zeile 22 aus.
Wohin nun ? (Fall1 bzw. Fall 2)
Dein 2. Fall ist doch problemlos, die hast mehr erlöst als die Kosten, ergo ist der Verlust absetzbar (die Bank hat das offenbar auch schon richtig abgerechnet.).

Noch was von oben:
- Und dort den Unterschiedsbetrag zw. Kauf- und Verkaufswert (oder der Wert "zu versteuern") ?
Erklären muss man immer die Kapitalerträge nach Spesen (direkte Gebühren, also Kauf- und Verkaufskosten, nicht aber Depotgebühren, Kreditzinsen oder Fachzeitschriften).
Und wenn man korrigiert, dann muss es in den entsprechenden Feldern so stehen wie es bei richtiger Abrechnung von der Bank bescheinigt worden wäre.

Stefan
Zuletzt geändert von reckoner am 20. Jul 2018, 23:45, insgesamt 1-mal geändert.
krebs8
Beiträge: 6
Registriert: 9. Mai 2018, 11:47

Re: Verlust bei KO-Scheinen: ESt-Erklärung

Beitrag von krebs8 »

Danke.

Fall 2 ist wohl wirklich richtig abgerechnet seitens der Bank. Leider sind das viele Fälle mit Verlust.
Fall 1 habe ich nur ein Mal, ich werde den Verlust in Zeilen 14 (negativ) und 17 (positiv) eintragen und bei Ablehnung mit Hinweis auf offene Verfahren sicherheitshalber Einspruch einlegen. Wer weiß.
krebs8
Beiträge: 6
Registriert: 9. Mai 2018, 11:47

Re: Verlust bei KO-Scheinen: ESt-Erklärung

Beitrag von krebs8 »

zu Fall 2:
Ich habe nun nach Rat eines Steuerberaters doch alle "Veräußerungsverlust Sonstige" in Zeile 10 KAP eingetragen, auch wenn keine Verlustbescheinigung bei der Depotbank beantragt wurde und die Erklärung nochmal neu übermittelt (Der Bescheid war noch nicht da).
Das FA wird sicher ablehnen, dann soll ich Einspruch mit Musterschreiben einlegen und Verfahrensruhe mit Hinweis auf best. Aktenzeichen beim BFH beantragen.
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