Freiwilliges Soziales Jahr
Verfasst: 24. Jul 2019, 20:17
Guten Abend,
da ich nirgends eine befriedigende Antwort auf diese Frage finden konnte, mache ich hier mal einen neuen Thread auf.
Und zwar versuche ich eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 anzufertigen, in welchem ich von Januar bis einschließlich August ein FSJ geleistet habe. Dann direkt im Anschluss habe ich für 6 Wochen einen Ferienjob gemacht.
In dem FSJ habe ich ein Taschengeld erhalten, sowie Zuschüsse zu Fahrtkosten und Verpflegung. Dem Internet konnte ich bisher entnehmen, dass das FSJ Taschengeld steuerfrei ist. Was genau das in Bezug auf die Steuererklärung heißt, ist mir allerdings noch nicht klar. Gebe ich das Taschengeld dann einfach überhaupt nirgends an?
Und gehen die restlichen Einnahmen aus dem FSJ (Fahrt- und Verpflegungszuschuss) zusammen mit dem Lohn aus dem Ferienjob in den "Bruttoarbeitslohn" ein?
Ich freue mich über jede Antwort!
da ich nirgends eine befriedigende Antwort auf diese Frage finden konnte, mache ich hier mal einen neuen Thread auf.
Und zwar versuche ich eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 anzufertigen, in welchem ich von Januar bis einschließlich August ein FSJ geleistet habe. Dann direkt im Anschluss habe ich für 6 Wochen einen Ferienjob gemacht.
In dem FSJ habe ich ein Taschengeld erhalten, sowie Zuschüsse zu Fahrtkosten und Verpflegung. Dem Internet konnte ich bisher entnehmen, dass das FSJ Taschengeld steuerfrei ist. Was genau das in Bezug auf die Steuererklärung heißt, ist mir allerdings noch nicht klar. Gebe ich das Taschengeld dann einfach überhaupt nirgends an?
Und gehen die restlichen Einnahmen aus dem FSJ (Fahrt- und Verpflegungszuschuss) zusammen mit dem Lohn aus dem Ferienjob in den "Bruttoarbeitslohn" ein?
Ich freue mich über jede Antwort!