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Zuflussprinzip bei Arbeitgeberwechsel

Verfasst: 25. Jun 2019, 22:28
von vsch
Hallo zusammen, ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine Einschätzung zu Folgendem geben kann: Es geht um einen Lohnsteuersachverhalt bei Arbeitgeberwechsel. Das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber endete am 31.12.2017 - das neue Arbeistverhältnis startete eine Woche danach. Nach Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses gab es noch eine Bonuszahlung für das Jahr 2017 - zugeflossen im Jahr 2018. Diese wurde mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet und dem Steuerjahr 2018 zugerechnet. Alle korrekt soweit. Es gab allerdings auch eine zweite Zahlung, bei der es sich um die Auszahlung von Überstunden handelte. Diese ist bereits am 29.12.2017 auf meinem Konto gutgeschrieben worden, also noch während des Arbeitsverhältnisses mit dem ehemaligen Arbeitgeber. Dennoch wurde diese Zahlung nicht in der Lohnsteuerbescheinigung 2017 sondern in 2018 berücksichtigt. Und zwar mit Lohnsteuerklasse VI. Ich halte das nicht für richtig - was meint ihr? Ich habe versucht das mit der Personalabteilung zu besprechen, aber bekomme keine klare Antwort. Vielen herzlichen Dank vorab.

Re: Zuflussprinzip bei Arbeitgeberwechsel

Verfasst: 26. Jun 2019, 15:37
von muemmel
Dennoch wurde diese Zahlung nicht in der Lohnsteuerbescheinigung 2017 sondern in 2018 berücksichtigt. Und zwar mit Lohnsteuerklasse VI. Klasse 6 führt in der Regel zu einer Nachzahlung an das Finanzamt. Die blieb Ihnen bisher erspart, da sie dann erst mit der Erklärung für 2018 anfällt - da würde ich mich nicht beschweren...

Re: Zuflussprinzip bei Arbeitgeberwechsel

Verfasst: 27. Jun 2019, 10:54
von vsch
Vielen Dank! Ich frage mich aber, warum ich nachzahlen soll. Was ist die rechtliches Grundlage dafür, das überhaupt mit Lohnsteuerklasse 6 zu versteuern? Ich habe die Auszahlung ja noch während des laufenden ehemaligen Arbeitsverhältnisses erhalten. Zufluss war am 29.12.17 und Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.12.17. Danke!

Re: Zuflussprinzip bei Arbeitgeberwechsel

Verfasst: 27. Jun 2019, 16:11
von muemmel
Ich frage mich aber, warum ich nachzahlen soll. Weil das immer so ist, wenn man gleichzeitig Geld in Klasse 1-5 und in Klasse 6 bekommt.

Re: Zuflussprinzip bei Arbeitgeberwechsel

Verfasst: 27. Jun 2019, 21:09
von vsch
Ich glaube ich habe das alles etwas missverständlich geschildert, tut mir leid.
Es gab keinen weiteren Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt. Deswegen frage ich mich ja, warum ich für eine Zahlung von meinem zum Zahlungszeitpunkt einzigen Arbeitgeber mit LSK 6 eingestuft werde.

Re: Zuflussprinzip bei Arbeitgeberwechsel

Verfasst: 29. Jun 2019, 16:00
von muemmel
Deswegen frage ich mich ja, warum ich für eine Zahlung von meinem zum Zahlungszeitpunkt einzigen Arbeitgeber mit LSK 6 eingestuft werde. Das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Die entsprechende Steuererklärung für 2018 ist ohnehin demnächst fällig (Fristende ist am 31.07.2019!) - dann ist ja steuerlich alles wieder glattgestellt, wobei ich, wie erwähnt, hier mit einer Nachforderung von Steuern rechnen würde.