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Sozialversicherungsabgaben zurückfordern bei Ferienjob

Verfasst: 25. Jun 2019, 20:25
von Malte
Hallo,

ich studiere derzeit und arbeite (als Ferienjob) in Vollzeit (152,5 Std/Monat) bei einem großen Automobilhersteller. Mir geht es in meinem Anliegen darum, wie ich es vermeiden kann, die nicht unerheblichen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Mein Vertrag geht vom 20.06.19 bis zum 30.09.19, daher muss ich, da der Vertrag länger als drei Monate andauert, Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das hat jedenfalls meine Recherche ergeben.

Es ist prinzipiell möglich, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu machen und den Vertrag so umzugestalten, dass er nur bis zum 20.09.19 und damit genau 3 Monate geht. Laut Peronalerin der Personalvermittlung müsste ich dann zunächst trotzdem Sozialversicherungsbeiträge zahlen, würde diese aber im nächsten Jahr mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommen. Ist das so richtig?

Falls dies so möglich ist, würde ich trotz früherer Beendigung des Arbeitsverhältnis ein höheres (Netto-)Einkommen aus dem Ferienjob erhalten.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Malte

Re: Sozialversicherungsabgaben zurückfordern bei Ferienjob

Verfasst: 26. Jun 2019, 14:22
von muemmel
Laut Peronalerin der Personalvermittlung müsste ich dann zunächst trotzdem Sozialversicherungsbeiträge zahlen, würde diese aber im nächsten Jahr mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommen. Ist das so richtig? Nein - komplett falsch. Was Sie zurückbekämen, wären Steuern. SV-Beiträge kriegt man nie zurück - insofern gestaltet man einen solchen Vertrag entweder als kurzfristige Beschäftigung (dann werden gar keine SV-Beiträge abgezogen) oder man hat halt Pech gehabt...

Re: Sozialversicherungsabgaben zurückfordern bei Ferienjob

Verfasst: 26. Jun 2019, 20:47
von Malte
Vielen Dank für die Antwort!
Müsste ich bei einem Aufhebungsvertrag und neuem Vertrag, der bis zum 20.09.09 geht dann trotzdem Sozialversicherungsbeiträge zahlen, weil der ursprünglich abgeschlossene Vertrag gültig ist? Oder gibt es keine Möglichkeit mehr, die Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen?

Re: Sozialversicherungsabgaben zurückfordern bei Ferienjob

Verfasst: 27. Jun 2019, 16:07
von muemmel
Müsste ich bei einem Aufhebungsvertrag und neuem Vertrag, der bis zum 20.09.09 geht dann trotzdem Sozialversicherungsbeiträge zahlen, weil der ursprünglich abgeschlossene Vertrag gültig ist? Nein, müßten Sie nicht. Mich wundert aber, dass der AG sich da nicht selbst drum kümmert - auch der AG zahlt ja 20 % SV-Beiträge für Sie (die berühmten Lohnnebenkosten) und die könnte er sparen, wenn er Sie halt als kurzfristig Beschäftigten anstellt. Insofern sollten Sie das vielleicht mal unter diesem Aspekt vorschlagen.

Re: Sozialversicherungsabgaben zurückfordern bei Ferienjob

Verfasst: 4. Jul 2019, 14:02
von Malte
Danke nochmal für die Antwort! Leider stellen sich die Personalerinnen etwas quer, auch, weil sie nicht glauben, dass ein neuer Vertrag zur Folge hat, dass die Sozialversicherungspflicht erlischt.
Als Student muss man sich bei der Bitte darum, dass der Vertrag um eine Woche gekürzt dann schonmal sowas wie "seien Sie nicht so geldgierig anhören!"

Wie auch immer: Können Sie mir noch Auskunft zur maximalen Vertragslaufzeit geben? Ich habe von 3 Monaten gelesen, das wäre nach meinem Verständnis dann vom 20.06.-20.09., ich habe jedoch auch von 90 Kalendartagen gelesen, diese hätte ich mir diesem Vertrag knapp überschritten. Die 70 Arbeitstage werde ich bei Vertrag bis 20.09. auch überschreiten.

Mit freundlichen Grüßen
Malte

Re: Sozialversicherungsabgaben zurückfordern bei Ferienjob

Verfasst: 4. Jul 2019, 17:03
von muemmel
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html

Re: Sozialversicherungsabgaben zurückfordern bei Ferienjob

Verfasst: 9. Jul 2019, 11:52
von Malte
Danke für den Gesetzestext. Die Personalerin beruft sich darauf, dass im Gesetzestext steht, dass die Arbeit im Voraus vertraglich begrenzt sein muss, damit keine Sozialversicherungsbeiträge fällig seien und damit ein Neuvertrag nichts daran ändern würde, dass ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

Ich werde es jetzt einfach dabei belassen und beim nächsten mal direkt bei der Vertragsunterzeichnung darauf achten, dass der Vertrag maximal 3 Monate geht...

Re: Sozialversicherungsabgaben zurückfordern bei Ferienjob

Verfasst: 9. Jul 2019, 12:51
von muemmel
Tja - da kann man wohl nichts machen. Zumindest die Steuern werden Sie zurückbekommen, wenn Sie eine Steuererklärung für 2019 einreichen. Und wenn diese Firma die Gesetze so genau nimmt, sollten Sie das auch tun und darauf bestehen, dass Ihnen für die 3 Kalendermonate, die Sie voll durcharbeiten, Juli bis September also, mindestens 5 Tage Urlaub zustehen. Und falls Sie die nicht nehmen dürfen, bestehen Sie halt auf Auszahlung des Urlaubs. Siehe hier: https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-ferienjob/

Re: Sozialversicherungsabgaben zurückfordern bei Ferienjob

Verfasst: 11. Jul 2019, 23:42
von Malte
Danke für den Hinweis. Ja, mir stehen laut Arbeitsvertrag pro Monat 2,5 Urlaubstage zu. Mein Arbeitgeber muss die Gesetze nun sehr genau nehmen, fürchte ich, denn Stress inklusive Strafzahlungen in Milliardenhöhe in den USA gab es erst kürzlich, weil man die Gesetze nicht ernst genug genommen hat. ;)
Grüße und danke für die Hilfe.