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Steuer Honorarkraft

Verfasst: 2. Mai 2019, 12:50
von s9yakaut
Hallo zusammen,

ich habe ein Frage und wäre für Hilfe sehr dankbar.

Ich war 2018 als Promotionsstudent eingeschrieben habe Semstergebühren und Krankenkassenbeiträge als freiwillig versichertes Mitglied bezahlt. Zudem habe ich als Honorarkraft als Angestellter gearbeitet, sprich für die Stunden die ich gearbeitet habe, habe ich eine Stundenlohn X bekommen und bin dabei unter dem Steuerfreibetrag für Studenten geblieben. Der Stundenlohn war nicht versteuert. Nun möchte ich eine Steuererklärung machen, um einige Dinge von der Steuer 2018 absetzen zu können. Mir ist aber nicht ganz klar unter welcher Rubrik ich mein Einkommen aus der Honorarkrafttätigkeit veranlagen soll/kann, da mir keine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt.

Vielen Dank im Voraus.

Re: Steuer Honorarkraft

Verfasst: 2. Mai 2019, 13:43
von muemmel
Mir ist aber nicht ganz klar unter welcher Rubrik ich mein Einkommen aus der Honorarkrafttätigkeit veranlagen soll/kann, da mir keine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt. Das war ja auch keine Arbeitnehmertätigkeit - da gibt es natürlich keine Lohnsteuerbescheinigung. Das ist eine freiberufliche Tätigkeit, und dafür sind die Anlagen S und EÜR auszufüllen, und zwar elektronisch, d. h., Sie müssen sich für Elster anmelden.

Re: Steuer Honorarkraft

Verfasst: 2. Mai 2019, 14:04
von schlauelia
erstmal klären: Anlage N oder G/S!

Als Angestellter gearbeitet bedeutet: Lohnsteuerbescheinigung! Vertrag? wie abgerechnet...

Student: Erstausbildung? dann Ausgaben als Sonderausgaben: wirken sich nur aus, wenn über GrundFB ( FB für Studenten gibt es nicht!)

Welche "Dinge" sollen abgesetzt werden? Man kann nur von positiven Einkünften etwas absetzen!

Wenn Selbständige Tätigkeit - Gewerbe o.ö.: EÜR... elektronisch!

Es gibt Programme, die dies können und dazu noch die ESt elektronisch schicken können: ist jetzt mehr als üblich und auch ganz einfach...

Lia