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183 Tage Regelung

Verfasst: 12. Apr 2019, 19:37
von Soko
Guten Abend,
Folgender Sachverhalt:
Ich arbeite für ein Unternehmen mit einem deutschen Arbeitsvertrag . Ich war im Jahr 2018 für das Unternehmen in verschiedenen Ländern in den Schwesterwerken unterwegs und war weniger als 183 Tage in Deutschland. Ich habe in Deutschland noch eine Mietwohnung.

Die Steuern wurden ganz normal vom Arbeitgeber in Deutschland abgeführt.

Greift bei mir die 183 Tage Regelung?
Was müsste ich machen, um die schon bezahlten Steuern zurück zu bekommen vom Finanzamt? Die Steuern im Ausland abführen und dann den Bescheid hier im deutschen Finanzamt vorlegen?

Danke.

Gruß
Soko

Re: 183 Tage Regelung

Verfasst: 12. Apr 2019, 20:18
von muemmel
Wird ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber in das Ausland entsandt, behält aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, bleibt er im Inland einkommensteuerpflichtig. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt_(Steuerrecht)

Re: 183 Tage Regelung

Verfasst: 14. Apr 2019, 20:52
von Soko
Die Antwort hilft mir leider nicht weiter:

"Deshalb ist jedenfalls immer dort der gewöhnliche Aufenthalt anzunehmen, wo sich eine Person, unabhängig vom Kalenderjahr, wenigstens sechs zusammenhängende Monate (kurze Unterbrechungen schaden dabei nicht) aufhält[...]"
Quelle:https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewöhnlicher_Aufenthalt_(Steuerrecht)

Trotzdem danke.

Gruß
Soko