Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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suppenkasper1
Beiträge: 2
Registriert: 9. Apr 2019, 19:33

Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Beitrag von suppenkasper1 »

Hallo zusammen,

die Situation ist folgende:
Beschäftigung vom 01.01. bis zum 31.09.2018 beim Arbeitgeber A. Lohnabrechnungen alle in Ordnung.
Dann Wechsel zum Arbeitgeber B, also ab 01.10.2018 bis 31.12.2018. Da fehlt auf den Lohnabrechnungen die Kirchensteuer, obwohl kirchensteuerpflichtig.

Das ist jetzt bei der Eingabe ins Steuer-Spar-Programm aufgefallen, und trotz aller Ausgaben die über das Jahr so angefallen sind, stünde eine Nachzahlung von ca. 60€ an.
Deshalb stellen sich mir jetzt folgende Fragen:
- Besteht eine Steuererklärungs-Pflicht? Habe da mal gehört "hast du es einmal gemacht, musst du es immer machen". Kann man hier ggf. auf Antrag ein Jahr aussetzen?
- wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt bei Nicht-Abgeben der Steuererklärung die fehlenden Kirchensteuerberträge nachfordert?

Danke für Eure Antworten.
Frerk
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Beitrag von muemmel »

Besteht eine Steuererklärungs-Pflicht? Nein.
Habe da mal gehört "hast du es einmal gemacht, musst du es immer machen". Quatsch.
Kann man hier ggf. auf Antrag ein Jahr aussetzen? Siehe letzte Antwort.
wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt bei Nicht-Abgeben der Steuererklärung die fehlenden Kirchensteuerberträge nachfordert? Ziemlich wahrscheinlich, und dann ggf. mit Zinsen.
suppenkasper1
Beiträge: 2
Registriert: 9. Apr 2019, 19:33

Re: Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Beitrag von suppenkasper1 »

Danke für die Antwort.
Bedarf es einen Antrag auf Nicht-Abgeben einer Steuererklärung?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Beitrag von muemmel »

Bedarf es einen Antrag auf Nicht-Abgeben einer Steuererklärung? Nein.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Beitrag von muemmel »

Die Kirchensteuer verjährt übrigens nach 4 Jahren, d. h., solange kann sie rückwirkend gefordert werden.
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