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Steuerklasse 6 bei Nachzahlung Arbeitsgeberwechsel

Verfasst: 30. Mär 2019, 16:24
von Brakiri
Hallo zusammen,

ich habe in 2018 den Arbeitgeber gewechselt.
Im September war ich schon beim neuen Arbeitgeber und meine alte Firma hat mir die Überstunden und die restlichen Urlaubstage im September ausgezahlt.

Die alte Firma hat dies mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert.

Ist das rechtens?

Laut dem was ich bisher gelesen habe, ist LSK6 zu nutzen bei einem zweiten Arbeitsverhältnis.
Dies bestand aber zu dem Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr.

Danke und viele Grüße

Sascha

Re: Steuerklasse 6 bei Nachzahlung Arbeitsgeberwechsel

Verfasst: 30. Mär 2019, 20:33
von muemmel
Ist das rechtens? Na sicher doch - in Ihrem neuen Arbeitsverhältnis haben Sie doch auch eine Steuerklasse, irgendwas zwischen 1 und 5. Wenn Sie dann gleichzeitig noch Geld aus dem alten AV kriegen, muß dieses natürlich in Klasse 6 versteuert werden.
Denken Sie daran, dass Zahlungen in Klasse 6 die Erklärungspflicht mit sich bringen, d. h., bis zum 31.07. ist eine Steuererklärung fällig.

Re: Steuerklasse 6 bei Nachzahlung Arbeitsgeberwechsel

Verfasst: 31. Mär 2019, 17:21
von muemmel
Nachtrag: Falls zuviel gezahlt wurde, gleicht sich das über die Steuererklärung wieder aus. Allerdings zahlt man in der Konstellation eher zuwenig Steuern - deswegen auch die Pflicht zur Steuererklärung.

Re: Steuerklasse 6 bei Nachzahlung Arbeitsgeberwechsel

Verfasst: 1. Apr 2019, 22:28
von Brakiri
Hallo,

danke für die Antwort.

Aber nochmal:

Der Arbeitsvertrag bestand ja nicht mehr.
Heisst, wenn der alte AG dies im Vormonat ausgezahlt hätte, wäre es plötzlich nicht SK 6 gewesen?
Worin besteht also das "rechtens"?
Darin, dass die Zahlung einen Monat zu "spät" datiert ist?

Faktisch war ich nicht mehr angestellt bei der alten Firma, wie kann ich also zwei Arbeitgeber im September gehabt haben?

Erschliesst sich mir irgendwie nicht, woran das wirklich festgemacht ist.

PS: Zumal die berechnete Steuer auf diese Nachzahlung mit SK1 berechnet wurde, nur auf der Lohnsteueraufstellung steht SK6.

Re: Steuerklasse 6 bei Nachzahlung Arbeitsgeberwechsel

Verfasst: 2. Apr 2019, 00:09
von reckoner
Hallo,
Der Arbeitsvertrag bestand ja nicht mehr.
Natürlich bestand der noch, sonst hättest du kein Geld bekommen.
Heisst, wenn der alte AG dies im Vormonat ausgezahlt hätte, wäre es plötzlich nicht SK 6 gewesen?
Korrekt.
Darin, dass die Zahlung einen Monat zu "spät" datiert ist?
Genau. Du hattest schon einen neuen Arbeitgeber, und der hat die Steuerklasse 1 besetzt. Dein alter Arbeitgeber hatte gar keine andere Möglichkeit, er musse die Lohnsteuer melden und abführen, und das ging halt nur mit Steuerklasse 6.
Zumal die berechnete Steuer auf diese Nachzahlung mit SK1 berechnet wurde, nur auf der Lohnsteueraufstellung steht SK6.
Wie meinst du das jetzt? Abgerechnet wurde mit Steuerklasse 1, und bescheinigt mit Steuerklasse 6? Es gibt also eine Differenz (übrigens dann zu deinen Gunsten)?

Abschließend: Was stört dich eigentlich? Am Ende ist die Steuer doch sowieso gleich, unabhängig von den Steuerklassen.

Stefan