Uni oder CallCenter erste Tätigskeitsstätte für Entfernungspauschale?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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B2J1909
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Uni oder CallCenter erste Tätigskeitsstätte für Entfernungspauschale?

Beitrag von B2J1909 »

Danke für die Aufnahme.

Kann ich für die Entfernungspauschale in den Werbungkosten als erste Tätigkeitstätte auch das CallCenter angeben bei dem ich 19std./Woche als Werkstudent gearbietet habe anstatt der Universität? Denn dort wäre der Vorteil größer. Wenn die Nebentätigkeit unter 20std./Woche beträgt gilt man ja als ordentlicher vollzeit Student bzw steht das Studium ja im Vordergrund, daher die Frage ob es zulässig ist das CallCenter anzugeben und nicht die Uni.

Da ich auch in der Vorlesungfreienzeit gearbeitet habe sind natürlich "Anzahl Tage CC besucht" > "Anzahl Tage Uni besucht" und die Entfernung zum CallCenter war auch größer als die der zur Uni.

Danke im Voraus und LG,

B2J1909
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Uni oder CallCenter erste Tätigskeitsstätte für Entfernungspauschale?

Beitrag von muemmel »

Da ich auch in der Vorlesungfreienzeit gearbeitet habe sind natürlich "Anzahl Tage CC besucht" > "Anzahl Tage Uni besucht" und die Entfernung zum CallCenter war auch größer als die der zur Uni. Darum wollen Sie das CC unbedingt als "erste Tätigkeitstätte" angeben, wodurch Sie WENIGER Fahrtkosten ansetzen können als wenn nicht die eT ist? Das nenne ich mal einen begeisterten Steuerzahler... Aber nein, leider ist die Uni die eT und das CC suchen Sie quasi als Dienstreise auf, wodurch Sie gezwungen sind, jeden gefahrenen Kilometer mit 30 Cent abzusetzen, also doppelt soviel wie die Entfernungspauschale.
das CallCenter angeben bei dem ich 19std./Woche als Werkstudent gearbietet habe Und da verdient man so toll, dass man Lohnsteuer abgezogen bekommt?
B2J1909
Beiträge: 2
Registriert: 16. Mär 2019, 23:26

Re: Uni oder CallCenter erste Tätigskeitsstätte für Entfernungspauschale?

Beitrag von B2J1909 »

Danke erstmal für die Antwort. Ich wusste nicht das es ein steuerlicher Vorteil wäre wenn ich das CC als Dienstreise gelten mache. Ich wusste auch nicht das das überhaupt erlaubt ist. Gut zu wissen. Die Uni fällt mit ca 500€ Fahrtkosten unter die 1000€ Pauschale daher lohnt es sich nicht die Uni in als eT einzutragen.
Und ja tatsälich habe ich mit 19std/Woche trotzdem relativ viel Geld im CC verdient ca 16.500€ . Laut der ELSTER Software müsste ich sogar Steuern nachzahlen mit den bisherigen eingaben von der Lohnsteuerbescheinigung mal gucken wie das ist wenn ich das CC als Dienstreise angebe.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Uni oder CallCenter erste Tätigskeitsstätte für Entfernungspauschale?

Beitrag von muemmel »

Die Uni fällt mit ca 500€ Fahrtkosten unter die 1000€ Pauschale daher lohnt es sich nicht die Uni in als eT einzutragen. Wieso? Die Werbungskosten werden addiert. Wenn es z. B. 500 Euro Fahrtkosten an die Uni und 1.000 Euro zum CC waren, dann müssen Sie natürlich beides angeben, damit das Finanzamt weiß, wie Sie auf 1.500 Euro Gesamt-WK kommen.
Relevant ist übrigens immer die Entfernung auf der Straße, auch wenn Sie mit der Bahn gefahren sind (nur für den Fall, dass Sie das noch nicht wissen).
Laut der ELSTER Software müsste ich sogar Steuern nachzahlen mit den bisherigen eingaben von der Lohnsteuerbescheinigung mal gucken wie das ist wenn ich das CC als Dienstreise angebe. Vergessen Sie nicht, die studentische Kranken- und Pflegeversicherung abzusetzen (Anlage Vorsorgeaufwand).
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