Steuern auf Unterhalt?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Rosina
Beiträge: 38
Registriert: 20. Aug 2009, 16:38

Steuern auf Unterhalt?

Beitrag von Rosina »

Hallo,
meine Freundin, von ihrem Mann getrennt aber nicht geschieden, bezieht demnächst nach langem Hin-und Her Unterhalt von ihrem Ehemann. Da das nicht besonders viel ist, fragte sie mich jetzt, leicht panisch ob sie dafür denn jetzt wohl auch noch Steuern zahlen müsse.
Davon hatte ich zwar noch nie was gehört, aber da ich mich nicht besonders gut auskenne, konnte ich ihr nicht wirklich eine Antwort geben.
Weiß jemand von euch, wie das geregelt ist?
Grüße
Rosina
krümmel
Beiträge: 121
Registriert: 24. Sep 2008, 14:13
Wohnort: Köln

Re: Steuern auf Unterhalt?

Beitrag von krümmel »

Die Unterhaltsleistungen sind steuerfrei.
Sie (die Freundin) braucht daher dem Finanzamt nichts mitteilen, es sei denn, die nachstehenden Ausführungen würden zutreffen:

Derartige Unterhaltsleistungen wären bei ihr nur im Rahmen des sogenannten Realsplittings bis zur Höhe von Euro 13.805 dann steuerpflichtig, wenn Ihr Mann einen deratigen Antrag für den Abzug der Leistungen gestellt hätte und sie diesem Antrag zugestimmt hätte. Das Realsplitting wird also nur auf Antrag des Unterhaltsleistenden ( Ihres Mannes ) gewährt (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Der Antrag ist für 1 Jahr bindend zu stellen und kann nicht nachträglich - auch nicht von Leistendem und Empfänger übereinstimmend - geändert oder zurückgenommen werden. Die Antragstellung erfolgt über eine Anlage U zur deutschen Einkommensteuererklärung, die nach Vorlage durch Ihren Mann auch von Ihr hätte unterschrieben werden müssen und zwar für das jeweilige Jahr. Erst dann wären bei Ihnen maximal 13.805 Euro der deutschen Einkommensteuer zu unterwerfen.

Gruss
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