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Nachträglich Übernachtungspauschale Ausland vom Finanzamt bekommen

Verfasst: 7. Feb 2019, 10:26
von Cedrik1
Hallo,

Ich hatte 2018 eine Dienstreise in die Slowakai. Mein Arbeitgeber hat mir das Hotel(29€ die Nacht) sowie den Verpflegungsmehraufwand bezahlt. Für die Slowakai gibt es aber eine Übernachtungspauschale in Höhe von 60€. Mein Arbeitgeber zahlt immer nur die Hälfte der Übernachtungspauschale wenn ich diese in meiner Reisekostenabrechnung angebe. Kann ich in meinen Fall die Differenz in Höhe von 31€ vom Finanzamt zurückholen, und wenn ja, wo trage ich sowas ein?

Grüße Cedrik1!

Re: Nachträglich Übernachtungspauschale Ausland vom Finanzamt bekommen

Verfasst: 7. Feb 2019, 11:34
von schlauelia
ja, bei Werbungskosten Reise anlegen, alles eingeben abz. MfV vom Arbeitgeber .

Lia

Re: Nachträglich Übernachtungspauschale Ausland vom Finanzamt bekommen

Verfasst: 7. Feb 2019, 11:50
von muemmel
Kann ich in meinen Fall die Differenz in Höhe von 31€ vom Finanzamt zurückholen Nein - allenfalls vermindert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um 31 Euro. Sie erhalten jedoch keinesfalls 31 Euro zurück, sondern sehr viel weniger.

Re: Nachträglich Übernachtungspauschale Ausland vom Finanzamt bekommen

Verfasst: 7. Feb 2019, 19:30
von Cedrik1
Okay vielen Dank