Hallo,
Ich hatte 2018 eine Dienstreise in die Slowakai. Mein Arbeitgeber hat mir das Hotel(29€ die Nacht) sowie den Verpflegungsmehraufwand bezahlt. Für die Slowakai gibt es aber eine Übernachtungspauschale in Höhe von 60€. Mein Arbeitgeber zahlt immer nur die Hälfte der Übernachtungspauschale wenn ich diese in meiner Reisekostenabrechnung angebe. Kann ich in meinen Fall die Differenz in Höhe von 31€ vom Finanzamt zurückholen, und wenn ja, wo trage ich sowas ein?
Grüße Cedrik1!
Nachträglich Übernachtungspauschale Ausland vom Finanzamt bekommen
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Nachträglich Übernachtungspauschale Ausland vom Finanzamt bekommen
ja, bei Werbungskosten Reise anlegen, alles eingeben abz. MfV vom Arbeitgeber .
Lia
Lia
Re: Nachträglich Übernachtungspauschale Ausland vom Finanzamt bekommen
Kann ich in meinen Fall die Differenz in Höhe von 31€ vom Finanzamt zurückholen Nein - allenfalls vermindert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um 31 Euro. Sie erhalten jedoch keinesfalls 31 Euro zurück, sondern sehr viel weniger.