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Tätigkeit auswärts

Verfasst: 10. Jan 2019, 18:07
von Wega
Hallo zusammen,

leider stehe ich bei diesem Thema etwas auf dem Schlauch.

Folgende Ausgangssituation.


Mitarbeiter A arbeitet am Stützpunkt A als Zusteller in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet.


Seit Monat XX muss Mitarbeiter A zu einem anderen Stützpunkt B fahren und stellt von dort aus zu.

Versetzt wurde er aber nicht. Die erste Tätigkeitsstelle ist immer noch Stützpunkt A.

Wie muss er das jetzt angeben? Normalerweise ist das doch dann ab Monat XX eine Auswärtstätigkeit aufgrund des anderen Standortes oder?

Muss Stützpunkt B ebenso als Tätigkeitsstätte angegeben werden oder reicht hier dann die Auswärtstätigkeit?