Schulgebühren
Schulgebühren
Mandant A hat bei Mandant B eine Ausbildung erhaltern. Mandant B ist Vater von B und will spähter den Betrieb an ihm übergeben. Er schickt Mandant A ins Studium als Fortbildung und bezahlt das Gehalt weiter. Mandant B überweist dazu das Gehalt und die schulgebühr auf das KOnto von Mandant A Kann Mandant B sowohl das Gehalt als auch die Studiengebühr absetzen. Und mandant A die Studiengebühren als Durchlaufposten =Einnahme = zu Kosten der Fortbildung im ausgeübten Beruf wieder absetzen?