Selbst gezahlte Studiengebühren
Selbst gezahlte Studiengebühren
Angenommen Mandant A ist Student der Wirtschaft mit schwerpunkt Steuern und informatik. Er nimmt eine Arbeitstelle an als Mitarbeiter eines Steuerberaters an. Kann er dann die Studiengebühren als Fortbildungskosten im ausgeübten Beruf absetzen wenn er die Gebühren selbst bezahlt?
Re: Selbst gezahlte Studiengebühren
Ich unterstelle mal, dass das seine Erstausbildung ıst - dann kann er die Gebühren bis zu 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgabe absetzen ("Kosten der erstmaligen Berufsausbıldung"). Das ist übrigens durchaus lukrativer als das Absetzen als Werbungskosten, da nicht erst die Werbungskostenpauschale geknackt werden muss.