Guten Tag,
ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen in diesem Unterforum richtig. Tut mir leid, wenn ich hier einen Fehler gemacht haben sollte.
Vorab: Ich hab bisher noch keine freiwillige Steuererklärungen abgegeben.
Leider bin ich in diesem Jahr längerfristig erkrankt und habe ca. 5 Monate Krankengeld bezogen. Nun habe ich einige Fragen, sodass mich in Zukunft keine Überraschungen erwarten.
1. Bin ich aufgrund des Krankengeldbezuges nun dazu verpflichtet eine Steuererklärung für das Jahr 2018 abzugeben, obwohl ich bisher keine Steuererklärungen abgegeben habe?
1.1 Werde nun jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen?
2. Kann ich, wenn Punkt 1 zutrifft, rückwirkend (bis 31. Dez. 2018 für Jahr 2014-2017?) Steuererklärungen trotz obiger Gegebenheiten einreichen? Oder ist das sogar ein Muss?
3. Wie hoch wird die Steuernachzahlung ungefähr ausfallen? Eine selbstständige Überprüfung ist mir wegen fehlender Lohnsteuerbescheinigung nicht möglich. Wie wäre hier der Rechenweg? (Randdaten: mtl. ca. 2800€ Brutto, KG insgesamt ca. 7800€ Brutto)
Vielen Dank für die Unterstützung!
Steuererklärung zwingend notwendig bei Bezug von Krankengeld?
Re: Steuererklärung zwingend notwendig bei Bezug von Krankengeld?
1. Ja. Die Erklärung für 18 muß als Pflichtsteuererklärung bis 31.07.2019 vorliegen.
1.1 Nein.
2. Sie können - Sie müssen nicht. Möglich ist das jeweils 4 Jahre lang, weil es freiwillige Erklärungen sind.
3. Das ist schwierig zu berechnen - grob überschlagen kam ich auf ca. 500 Euro (bei Steuerklasse 1 und ohne Kirchensteuer - mit Kirchensteuer noch ca. 40 Euro mehr).
1.1 Nein.
2. Sie können - Sie müssen nicht. Möglich ist das jeweils 4 Jahre lang, weil es freiwillige Erklärungen sind.
3. Das ist schwierig zu berechnen - grob überschlagen kam ich auf ca. 500 Euro (bei Steuerklasse 1 und ohne Kirchensteuer - mit Kirchensteuer noch ca. 40 Euro mehr).
Re: Steuererklärung zwingend notwendig bei Bezug von Krankengeld?
Hallo,
da die Lohnersatzleistungen ungefähr dem Nettolohn entsprechen und selbst steuerfrei sind (nur Progressionsvorbehalt), dürfte die abgeführte Lohnsteuer ganz grob schon stimmen. Es gibt ja kein noch nicht versteuertes Einkommen, sondern nur eine leicht veränderte Progression.
Stefan
da die Lohnersatzleistungen ungefähr dem Nettolohn entsprechen und selbst steuerfrei sind (nur Progressionsvorbehalt), dürfte die abgeführte Lohnsteuer ganz grob schon stimmen. Es gibt ja kein noch nicht versteuertes Einkommen, sondern nur eine leicht veränderte Progression.
Stefan
Re: Steuererklärung zwingend notwendig bei Bezug von Krankengeld?
da die Lohnersatzleistungen ungefähr dem Nettolohn entsprechen und selbst steuerfrei sind (nur Progressionsvorbehalt), dürfte die abgeführte Lohnsteuer ganz grob schon stimmen. Es gibt ja kein noch nicht versteuertes Einkommen, sondern nur eine leicht veränderte Progression. Das heißt, der Bezug von Lohnersatzleistungen führt nicht zu Nachzahlungen? Das stimmt ja wohl definitiv nicht: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/krankengeld-und-steuer-im-ueberblick.html
Re: Steuererklärung zwingend notwendig bei Bezug von Krankengeld?
Hallo muemmel,
nicht umsonst hatte ich "grob" und "ungefähr" geschrieben.
Jedenfalls ist es lange nicht so wie bei völlig unversteuerten Einkommen (etwa aus einer selbstständigen Tätigkeit, oder aus Vermietung und Verpachtung).
Stefan
nicht umsonst hatte ich "grob" und "ungefähr" geschrieben.
Jedenfalls ist es lange nicht so wie bei völlig unversteuerten Einkommen (etwa aus einer selbstständigen Tätigkeit, oder aus Vermietung und Verpachtung).
Stefan