Nebentätigkeit im Ausland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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panama
Beiträge: 2
Registriert: 27. Okt 2018, 21:21

Nebentätigkeit im Ausland

Beitrag von panama »

Hallo liebe Forengemeinde,

bevor ich jetzt direkt zu einem Steuerberater gehe, hoffe ich hier eine Auskunft zu erhalten wie ich und wo ich was versteuern muss. Dazu versuche ich mal meine Lage möglichst einfach und klar zu schildern:

Ich lebe in Deutschland und habe in Deutschland eine Vollzeitstelle. Hier ist steuerlich alles geregelt und klar. Ich habe aber seit diesem Jahr zudem eine Nebentätigkeit mit 4 Stunden pro Woche im nicht-EU Ausland (es existiert ein Steuerabkommen mit Deutschland). Meinem Arbeitgeber im Ausland ist es ziemlich egal WO und WANN ich arbeite. In der Praxis sieht es so aus, dass ich teilweise ein paar Stunden pro Woche in Deutschland arbeite, teilweise 0 Stunden , und teilweise bin ich für 1-2 Wochen im Ausland und arbeite dann dort mehr als 4 Stunden pro Woche. Das wird aber nirgends offiziell dokumentiert. Im Jahr komme ich dann auf die besagten 4 Stunden pro Woche.

Was mir unklar ist: wo muss ich wieviel Steuern zahlen? Aktuell überweist mir mein ausländischer Arbeitgeber das Bruttogehalt ohne Steuerabzug und ohne Sozialabgaben. So wie ich das bisher verstehe, muss ich den Anteil des Lohns, den ich in Deutschland erarbeitet habe in Deutschland versteuern und den Teil den ich im Ausland erarbeitet habe, dort. Entsprechend führe ich Stundenzettel die dokumentieren wann ich wo gearbeitet habe. Diese würde ich dann jeweils bei der Steuererklärung im Ausland und im Inland beifügen und jeweils den Bruttolohn dazu und dann nachträglich steuern darauf zahlen. Aber: muss ich Sozialabgaben für die Tätigkeit im Ausland zahlen? Da das Einkommen dort gering ist, bin ich dort von der Sozialversicherung befreit (aber ich arbeite ja die meiste Zeit gar nicht dort...). Und eigentlich müsste ich doch das IM Ausland bezogene Gehalt noch in Deutschland in der Steuererklärung angeben zwecks Steuerprogression, oder? Muss ich dann mein gesamtes in Deutschland (also inkl. Haupttätigkeit) erhaltenes Gehalt auch im Ausland angeben zwecks Steuerprogression? Das ist mir völlig unklar.

Am Ende stellt sich dann noch die Frage: Macht es Sinn die Aufteilung der Arbeit gezielt zu steuern. Ich könnt z.B. so arbeiten, dass mit dem im Ausland erarbeiteten Lohn unter den dort geltenden Steuerfreibetrag komme (das ist eigentlich immer der Fall, ich könnte also versuchen meine Arbeitszeit im Ausland hochzuschrauben). Müsste ich dann dort wirklich keine Steuern zahlen? Kann ich mir nicht vorstellen irgendwie.

Kurzum: ich verstehe nicht wie und wo ich wieviel Steuern und Sozialabgaben zahlen muss und auch nicht, wie und ob ich die Steuerlast durch gezieltes in Deutschland oder im Ausland arbeiten optimieren kann.

Ich hoffe ich habe mein Problem klar ausgedrückt; wenn nicht, sagen! ;)

Viele Grüße,
panama
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Nebentätigkeit im Ausland

Beitrag von schlauelia »

wenn Wohnsitz in D ist das sog. Welteinkommen in D zu versteuern - es gibt Ausnahmen über DBA

Um wie viel Einkommen in € handelt es sich?
panama
Beiträge: 2
Registriert: 27. Okt 2018, 21:21

Re: Nebentätigkeit im Ausland

Beitrag von panama »

Hallo,

das Welteinkommen wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, so verstehe ich das. Aber ich glaube nicht, dass ich jegliches Einkommen in Deutschland versteuern muss, denn im Doppelbesteuerungsabkommen steht:
Art. 15[1] Unselbständige Arbeit.

(1) Vorbehaltlich der Artikel 16, 17, 18 und 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn

a)der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält und

b)die Vergütungen von einem Arbeitgeber getragen werden, der in dem Staat ansässig ist, in dem der Empfänger ansässig ist, und

c)die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.

(3) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs, das im internationalen Verkehr betrieben wird, ausgeübt wird, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Soweit jedoch die Vergütungen in diesem Staat von der Steuer befreit sind, können sie im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Bezieht eine im Königreich Norwegen ansässige Person Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Luftfahrzeugs ausgeübt wird, das vom Konsortium Scandinavian Airlines System (SAS) im internationalen Verkehr betrieben wird, so können diese Vergütungen nur im Königreich Norwegen besteuert werden.
Also nach diesem Text, muss ich den im Ausland erarbeiteten Lohn im Ausland versteuern, oder? Ich bin weniger als 183 Tage im Jahr dort, der Arbeitgeber hat keinen Sitz in Deutschland.

Es handelt sich um eine kleine Summe (10% Anstellung), brutto im Jahr sinds ca. 5500€.

Weiter völlig unklar ist die FRage nach der Sozialversicherung. Ich gehe aktuell davon aus, dass ich für die Nebentätigkeit keine Sozialabgaben zahlen muss/werde?!
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