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Minijob angeben oder nicht?

Verfasst: 21. Okt 2018, 20:20
von Marlboromann
Gude & Grüße,

mir ist eines nicht ganz klar. Auf der einen Seite lese ich immer wieder MInijob hat nichts in der Steuererklärung zu suchen. Auf der anderen Seite aber habe ich hier und da gelesen, dass wenn der Arbeitgeber für den MInijob nicht pauschal steuern zahlt, sondern mir -als Arbeitnehmer- eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung gibt, muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben. Ganz gleich ob ich tatsächlich Steuern gezahlt habe oder nicht.

Aber dann heißt es wieder "Minijob ist Minijob".

Mein Problem ist, dass ich als Student in der Zweitausbildung bisher vom Verlustvortag profitieren sollte, da ich nicht gearbeitet habe. Jetzt habe ich allerdings in einen Jahr einen Job als studentische Hilfskraft gehabt. 36h/Monat also nicht steuerpflichtig. Ansonsten hatte ich keine Einkünfte.

Jetzt übersteigen die Einnahmen durch den MInijob meine Gesamtausgaben + einen Teil der Verluste vom Vorjahr.

Muss ich den Minijob jetzt angeben oder nicht? Elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Steuerklasse 1, einbehaltende Lohnsteuer 0,00€

Ich hoffe Ihr könnt mir folgen, ich habe noch nie etwas in einem Forum gepostet.

Mfg

Marlboromann

Re: Minijob angeben oder nicht?

Verfasst: 22. Okt 2018, 11:20
von schlauelia
Sie haben das doch selbst klar geschildert: wenn der Minijob über LoSt-Karte abgerechnet wurde, muss er angegeben werden.

Das FA bekommt auch diese Lohnsteuernmeldung vom AG und setzt den Job an!

Lias

Re: Minijob angeben oder nicht?

Verfasst: 22. Okt 2018, 11:21
von muemmel
Auf der anderen Seite aber habe ich hier und da gelesen, dass wenn der Arbeitgeber für den MInijob nicht pauschal steuern zahlt, sondern mir -als Arbeitnehmer- eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung gibt, muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben. Ganz gleich ob ich tatsächlich Steuern gezahlt habe oder nicht. Genau so ist es.
Muss ich den Minijob jetzt angeben oder nicht? Elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Steuerklasse 1, einbehaltende Lohnsteuer 0,00€ Ja, müssen Sie.
Jetzt übersteigen die Einnahmen durch den MInijob meine Gesamtausgaben + einen Teil der Verluste vom Vorjahr. Das ist Pech - man sollte sich vorher informieren, ob ein Minijob pauschal versteuert wird oder nicht.