Firmenwagen: Korrektur des Nutzungswertes als Werbungskosten angesetzt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mroffline
Beiträge: 2
Registriert: 1. Aug 2018, 13:08

Firmenwagen: Korrektur des Nutzungswertes als Werbungskosten angesetzt

Beitrag von mroffline »

Hallo zusammen,

ich habe 2017 für meinen Dienstwagen erstmals ein Fahrtenbuch geführt.

Da ich relativ wenig privat mit dem Fahrzeug unterwegs bin (80 geschäftlich / 20 privat) habe ich den zuviel versteuerten geldwerten Vorteil in der Steuererklärung für 2017 geltend gemacht.

Hierzu habe ich von meinem Arbeitgeber eine Auflistung der Kosten erhalten und anhand einer Formel die Korrektur des Bruttoarbeitslohn errechnet.

Diese Betrag habe ich nun von meinem Bruttoarbeitslohn abgezogen (Korrektur des Nutzungswerts). Für diesen Prozess haben ich eine Steuer Software benutzt (Steuer Spar Erklärung). >> Alles sehr transparent und logisch aufgebaut.

Nun kam aber der Schock mit dem Steuer Bescheid:

Das Finanzamt hat den Betrag des "zuviel versteuerten geldwerten Vorteil" als Werbungskosten angesetzt, was nach meinem Verständnis nicht korrekt ist.

Meine Steuer Software hatte die 1000€ Werbungskosten Pauschale zusätzlich auf den bereits korrigierten Bruttoarbeitslohn angewandt.

Als Rechenbeispiel:

Bruttoarbeitslohn 2017 : 75.000 €
Korrektur Bruttoarbeitslohn nach Fahrtenbuchmethoden : -1050 €
Verbleibender Bruttoarbeitslohn: 73950
Werbungskosten Pauschale: -1000 €
Bruttoarbeitslohn 2017: 72950 €


Kann das Finanzamt die Korrektur des Nutzungswerts einfach als Werbungskosten ansetzen? Das sollte das gesondert betrachtet werden oder?

Grusse
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Firmenwagen: Korrektur des Nutzungswertes als Werbungskosten angesetzt

Beitrag von schlauelia »

und wie sonst???

Sie versteuern doch jetzt 1050,-- weniger! Ob Brutto um 1050,-- gemindert oder Brutto abz. WK zusätzlich 1050,--: kommt doch aufs Gleiche raus!
mroffline
Beiträge: 2
Registriert: 1. Aug 2018, 13:08

Re: Firmenwagen: Korrektur des Nutzungswertes als Werbungskosten angesetzt

Beitrag von mroffline »

Ich bin von meinem o.g. rechenspiel ausgegangen,

Das Finanzamt ist aber nicht auf die Korrektur des Nutzungswert eingegangen und das fehlt nun im Geldbeutel.

Laut Bescheid wurde folgendes geltend gemacht:

Bruttoarbeitslohn 2017 : 75.000 €
Werbungskosten Pauschale: -1050 €
Bruttoarbeitslohn 2017: 73950 €

Was ist nun korrekt? Habe ich hier ein Verständnisproblem?
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