ich habe ein paar Fragen zu pauschal versteuerten Jobs. Ich würde gerne eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2016 nachreichen.
Folgende Konstellation hatte ich 2016: Ich hatte zwei Jobs:
Job A:
- 01/2016 - 10/2016
- 200€ im Monat Entgelt, pauschalversteuert (2% Pauschalsteuer)
- 200€ im Monat Aufwandsentschädigung (steuerfrei nach § 3 Nr. 12 EStG)
Job B:
- 05/2016 - 12/2016
- 189€ im Monat Entgelt
- Steuerklasse 6
Ich habe im Jahr 2016 im Job B mit Steuerklasse 6 gearbeitet, da ich dachte, dass ich im Job A mit Lohnsteuerklasse 1 angemeldet bin.
Ich habe im Nachhinein erfahren, dass ich mit einer 2% Pauschalsteuer beim Arbeitgeber des Jobs A arbeite (diese Pauschalsteuer kannte ich vorher nicht). Deswegen hab ich mich im Job B auch nur mit LSK 6 angemeldet. Insgesamt habe ich 186€ Lohnsteuer zu viel bei Job B gezahlt, die ich mit der freiwilligen Steuererklärung nun gerne zurück möchte. Dazu folgende Fragen:
- Muss ich den pauschalversteuerten Job überhaupt in der Steuererklärung angeben? In dem Schreiben des Finanzamtes (Anrufungsauskunft nach § 42e EStG), in dem die Steuerfreiheit der 200€ des Jobs A festgestellt wurde, steht der Satz "Pauschal besteuerter Arbeitslohn ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen und daher auch nicht per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen". Kann ich die pauschalversteuerten 200€ des Jobs A also einfach weglassen?
- Die 200€ Aufwandsentschädigung von Job A habe ich (bei WISO Steuer 2017) bei "Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen" eingetragen, da ich Job A in einer rechtsfähigen Teilkörperschaft des öffentliches Rechts ausgeführt habe. Ist dies richtig?
- Bei Job B steht auf der Entgeltabrechnung, dass ich Mehrfachbeschäftigter bin. Bei Job A steht bei Mehrfachbeschäftigung "nein". Ich habe den zweiten Job B aber damals der Arbeitsstelle von Job A mitgeteilt. Hat das für mich (oder meinen ehem. Arbeitgeber A) irgendwelche Konsequenzen?
- Ich habe gelesen, dass bei einer Mehrfachbeschäftigung eine Pauschsteuer von 20% statt 2% gezahlt werden muss. Gilt dies nur, wenn die beiden Mehrfachbeschäftigungen über 450€ liegen oder ist das kumulierte Einkommen egal? Ist da in der Vergangenheit bei der Pauschsteuer alles richtig gelaufen?
- Beim Job B ist in Zeile 28 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ("Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflicht-Versicherung oder Mindestvorsorgepauschale" etwas eingetragen (181,44€). Mein Steuerprogramm (WISO Steuer 2017) meckert bei der Plausibilitätsprüfung herum, dass Beiträge zur privaten KV/PV nicht geltend gemacht wurden. Ich bin aber gesetzlich versichert (damals hat die Rentenversicherung Nord aufgrund meiner Halbwaisenrente meine KV/PV gezahlt). Kann ich die Meldung ignorieren oder ist da was schief gelaufen in der Vergangenheit?
Danke und beste Grüße!
Mark