Hallo!
Ich bin Studentin (nicht verheiratet, kinderlos) und habe ein Minijob. Das Job ist über Pauschsteuer besteuert (2%). Dazu bin ich ab und zu als kurzfristig Beschäftigte eingestellt durch verschiedene Arbeitgeber. Ich wollte fragen, ob ich bei dem kurzfristige Beschäftigung die Steuerklasse 1 oder 6 eingeben soll? Über eine Antwort werde ich mich sehr freuen.
Kurzfristige Beschäftigung und Minijob
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Re: Kurzfristige Beschäftigung und Minijob
Steuerklasse 1 wenn 1 Arbeitgeber - jeder weitere ist 6! Minijob ist Minijob!
Re: Kurzfristige Beschäftigung und Minijob
Ich wollte fragen, ob ich bei dem kurzfristige Beschäftigung die Steuerklasse 1 oder 6 eingeben soll? Klasse 1 natürlich. Und 2019 machen Sie dann eine Steuererklärung für 2018 - es sieht ganz aus, als könnten Sie da Ihre gezahlten Steuern zurückerhalten.
Minijob ist Minijob! Genau - der ist weder für die Steuerklasse noch für die Steuererklärung relevant.
Minijob ist Minijob! Genau - der ist weder für die Steuerklasse noch für die Steuererklärung relevant.