Abfindung - Fünftelregelung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Charly1972
Beiträge: 2
Registriert: 12. Jul 2018, 07:50

Abfindung - Fünftelregelung

Beitrag von Charly1972 »

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen:

Meine Frau und ich haben im letzten Jahr beide einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und Abfindung erhalten. Meine Frau 60.000€ und ich 20.000€. Jetzt sitze ich an der Steuer und weiß nicht recht wie ich das alles eintragen muss.
Bei meiner Frau steht die Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers unter Ziffer 10. Damit sind die Felder 11-13 auch gefüllt. Bei mir steht die Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers unter Ziffer 19. Also 10-13 leer. Bei meiner Frau also ermäßigte Besteuerung - bei mir keine ermäßigte Besteuerung.

1) Was ist denn der Unterschied wenn der Arbeitgeber es einmal in Zeile 10 und einmal in Zeile 19 schreibt? Entsehen Nachteile für einen von beiden oder acht das für die Fünftelregelung keinen Unterschied?

2) Wer berechnet denn die Fünftelregelung? Das Finanzamt oder muss ich das selber berechnen und irgendwo eintragen?

3) Was ist denn der Unterschied zwischen diesem ermäßigten Steuersatz und dem nicht ermäßigten Steuersatz? Das wird ja vom Arbeitgeber anscheinend schon so definiert.

4) Mein Steuerprogramm gibt dann die Einträge im Mantelbogen in Anlage N dann einmal unter Zeile 17 (ermäßigt besteuert bei meiner Frau) bzw. unter Zeile 18 bei mir aus. Bei meiner Frau sind die Zeilen 19 und 20 auch gefüllt - bei mir nicht. Können wir beide damit die Fünftelregelung anwenden?

Vielen vielen Dank im Voraus für eure Hilfe - ich verzweifle gerade wirklich an der Steuererklärung...
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abfindung - Fünftelregelung

Beitrag von muemmel »

1. Zeile 10: AG hat Fünftelregelung angewandt. Zeile 19: AG hat Fünftelregelung nicht angewandt.
2. Das Finanzamt.
3. Siehe 1.
4. Frage ist unverständlich - SIE wenden die Fünftelregelung nicht an, sondern das Finanzamt.

Übrigens besteht hier Abgabepflicht für die Steuererklärung (wegen der bereits angewandten Fünftelregelung), und das heißt, sie hätte längst eingereicht werden müssen. Die Folge ist möglicherweise ein Verspätungszuschlag.
Charly1972
Beiträge: 2
Registriert: 12. Jul 2018, 07:50

Re: Abfindung - Fünftelregelung

Beitrag von Charly1972 »

Vielen Dank für die Antwort. Dann kann ich das jetzt einfach so fertig machen und lasse das Finanzamt eben die Arbeit der Berechnung machen.

Was die Abgabefrist betrifft: http://www.stmflh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/23565/index.htm

Ich wohne in Bayern und gebe es über Elster - also elektronisch - ab. Müsste also doch passen, oder?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abfindung - Fünftelregelung

Beitrag von muemmel »

Müsste also doch passen, oder? Ja.
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