Abfindung - Fünftelregelung
Verfasst: 12. Jul 2018, 08:04
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen:
Meine Frau und ich haben im letzten Jahr beide einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und Abfindung erhalten. Meine Frau 60.000€ und ich 20.000€. Jetzt sitze ich an der Steuer und weiß nicht recht wie ich das alles eintragen muss.
Bei meiner Frau steht die Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers unter Ziffer 10. Damit sind die Felder 11-13 auch gefüllt. Bei mir steht die Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers unter Ziffer 19. Also 10-13 leer. Bei meiner Frau also ermäßigte Besteuerung - bei mir keine ermäßigte Besteuerung.
1) Was ist denn der Unterschied wenn der Arbeitgeber es einmal in Zeile 10 und einmal in Zeile 19 schreibt? Entsehen Nachteile für einen von beiden oder acht das für die Fünftelregelung keinen Unterschied?
2) Wer berechnet denn die Fünftelregelung? Das Finanzamt oder muss ich das selber berechnen und irgendwo eintragen?
3) Was ist denn der Unterschied zwischen diesem ermäßigten Steuersatz und dem nicht ermäßigten Steuersatz? Das wird ja vom Arbeitgeber anscheinend schon so definiert.
4) Mein Steuerprogramm gibt dann die Einträge im Mantelbogen in Anlage N dann einmal unter Zeile 17 (ermäßigt besteuert bei meiner Frau) bzw. unter Zeile 18 bei mir aus. Bei meiner Frau sind die Zeilen 19 und 20 auch gefüllt - bei mir nicht. Können wir beide damit die Fünftelregelung anwenden?
Vielen vielen Dank im Voraus für eure Hilfe - ich verzweifle gerade wirklich an der Steuererklärung...
ich habe ein Problem und ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen:
Meine Frau und ich haben im letzten Jahr beide einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und Abfindung erhalten. Meine Frau 60.000€ und ich 20.000€. Jetzt sitze ich an der Steuer und weiß nicht recht wie ich das alles eintragen muss.
Bei meiner Frau steht die Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers unter Ziffer 10. Damit sind die Felder 11-13 auch gefüllt. Bei mir steht die Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers unter Ziffer 19. Also 10-13 leer. Bei meiner Frau also ermäßigte Besteuerung - bei mir keine ermäßigte Besteuerung.
1) Was ist denn der Unterschied wenn der Arbeitgeber es einmal in Zeile 10 und einmal in Zeile 19 schreibt? Entsehen Nachteile für einen von beiden oder acht das für die Fünftelregelung keinen Unterschied?
2) Wer berechnet denn die Fünftelregelung? Das Finanzamt oder muss ich das selber berechnen und irgendwo eintragen?
3) Was ist denn der Unterschied zwischen diesem ermäßigten Steuersatz und dem nicht ermäßigten Steuersatz? Das wird ja vom Arbeitgeber anscheinend schon so definiert.
4) Mein Steuerprogramm gibt dann die Einträge im Mantelbogen in Anlage N dann einmal unter Zeile 17 (ermäßigt besteuert bei meiner Frau) bzw. unter Zeile 18 bei mir aus. Bei meiner Frau sind die Zeilen 19 und 20 auch gefüllt - bei mir nicht. Können wir beide damit die Fünftelregelung anwenden?
Vielen vielen Dank im Voraus für eure Hilfe - ich verzweifle gerade wirklich an der Steuererklärung...