Hallo alle zusammen!
Ich habe mal eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe im Dez. zusätzlich zum normalen Gehalt Weihnachtsgehalt erhalten, welches jedoch nicht versteuert wurde. Nun wird mir bei meiner Steuererklärung eine Nachzahlung von ca. 400 € ausgerechnet. Das Steuerbüro meines AG erklärte dies damit, dass ich
- letztes Jahr noch Elterngeld erhalten habe
- im Jahr wieder in Stkl. 4 gewechselt hab (vorher 5)
- erst seit Okt wieder arbeite
So richtig glauben, kann ich das nicht. Zu erwähnen wäre noch, dass ich zusammen mit meinem Mann veranlagt werde und wir zwei Kinder haben.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße
Janni
Weihnachtsgeld nicht versteuert
Re: Weihnachtsgeld nicht versteuert
Hallo,
Außerdem hatte dein Mann aber dann Steuerklasse 3, er hat damit praktisch deinen Grundfreibetrag mit genutzt. Da kann dein Elterngeld dann wirklich zu einer Nachzahlung führen.
Die Kinder wirken sich erst bei hohen Einkommen richtig aus, ansonsten ist das Kindergeld günstiger; es bleiben kleine Entlastungen beim Soli und ggf. der Kirchensteuer.
Stefan
Bist du da sicher? Das wäre imho nicht zulässig.Weihnachtsgehalt erhalten, welches jedoch nicht versteuert wurde.
Das kann zu einer Nachzahlung führen, Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Leistung selber zwar steuerfrei ist, aber trotzdem den Steuersatz erhöht.- letztes Jahr noch Elterngeld erhalten habe
Dito. Bei Steuerklasse 4 werden weniger Lohnsteuern einbehalten, also ist es im Vergleich zu vorher schlechter (für das Ergebnis der Steuererklärung meine ich). Wobei, vorher hattest du doch kein Einkommen, oder? (kein Einkommen bedeutet keine Steuern, egal welche Steuerklasse oder welcher Steuersatz)- im Jahr wieder in Stkl. 4 gewechselt hab (vorher 5)
Außerdem hatte dein Mann aber dann Steuerklasse 3, er hat damit praktisch deinen Grundfreibetrag mit genutzt. Da kann dein Elterngeld dann wirklich zu einer Nachzahlung führen.
Das ist nun kein Grund für eine Nachzahlung, sondern vielmehr einer für eine Erstattung (aber nicht unbedingt bei Steuerklasse 5, siehe oben).- erst seit Okt wieder arbeite
Die Kinder wirken sich erst bei hohen Einkommen richtig aus, ansonsten ist das Kindergeld günstiger; es bleiben kleine Entlastungen beim Soli und ggf. der Kirchensteuer.
Stefan
Re: Weihnachtsgeld nicht versteuert
Danke für deine Antwort!
Es ist, wie es ist.
Ja absolut. Auf dem Gehaltsnachweis werden nur die SV-Beträge abgezogenreckoner hat geschrieben:Bist du da sicher? Das wäre imho nicht zulässig.
Vor der Elternzeit waren wir beide in 4 und haben dann zur Elternzeit in 5 (ich) / 3 (mein Mann) gewechselt und sind danach wieder beide in 4 gegangen.reckoner hat geschrieben: Dito. Bei Steuerklasse 4 werden weniger Lohnsteuern einbehalten, also ist es im Vergleich zu vorher schlechter (für das Ergebnis der Steuererklärung meine ich). Wobei, vorher hattest du doch kein Einkommen, oder? (kein Einkommen bedeutet keine Steuern, egal welche Steuerklasse oder welcher Steuersatz)
Außerdem hatte dein Mann aber dann Steuerklasse 3, er hat damit praktisch deinen Grundfreibetrag mit genutzt. Da kann dein Elterngeld dann wirklich zu einer Nachzahlung führen.
Es ist, wie es ist.