Kurzfristige Beschäftigung
Verfasst: 3. Jun 2018, 10:24
Hallo zusammen,
mein Sohn ist Student und hat im November/Dezember 2017 eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt. Diese wurde von seinem Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert (Bruttolohn: EUR 1.336,50 - Abzug Lohnsteuer: 379,21 EUR). Im Jahr 2017 war dies seine einzige Beschäftigung. Nun wollte er diese Lohnsteuer über eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückfordern. Allerdings wurde das von seinem Finanzamt mit folgender Begründung abgelehnt: "Die Lohneinkünfte wurden pauschal von Ihrem Arbeitgeber versteuert. Eine Anrechnung der Steuer ist nicht möglich."
Müssen wir das so akzeptieren?
Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß greenwood.01
mein Sohn ist Student und hat im November/Dezember 2017 eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt. Diese wurde von seinem Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert (Bruttolohn: EUR 1.336,50 - Abzug Lohnsteuer: 379,21 EUR). Im Jahr 2017 war dies seine einzige Beschäftigung. Nun wollte er diese Lohnsteuer über eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückfordern. Allerdings wurde das von seinem Finanzamt mit folgender Begründung abgelehnt: "Die Lohneinkünfte wurden pauschal von Ihrem Arbeitgeber versteuert. Eine Anrechnung der Steuer ist nicht möglich."
Müssen wir das so akzeptieren?
Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß greenwood.01