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Kurzfristige Beschäftigung

Verfasst: 3. Jun 2018, 10:24
von greenwood.01
Hallo zusammen,

mein Sohn ist Student und hat im November/Dezember 2017 eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt. Diese wurde von seinem Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert (Bruttolohn: EUR 1.336,50 - Abzug Lohnsteuer: 379,21 EUR). Im Jahr 2017 war dies seine einzige Beschäftigung. Nun wollte er diese Lohnsteuer über eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückfordern. Allerdings wurde das von seinem Finanzamt mit folgender Begründung abgelehnt: "Die Lohneinkünfte wurden pauschal von Ihrem Arbeitgeber versteuert. Eine Anrechnung der Steuer ist nicht möglich."
Müssen wir das so akzeptieren?

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß greenwood.01

Re: Kurzfristige Beschäftigung

Verfasst: 3. Jun 2018, 17:10
von Alexander96
Hallo Greenwood.1,

ja müsst ihr, da wie das Finanzamt und du geschrieben habt, der Arbeitgeber die Steuer bereits pauschal geleistet hat.

Um so etwas zu verhindern, sollte dein Sohn nächstes Mal verlangen nach seiner Lohnsteuerklasse besteuert zu werden und nicht pauschal mit 25 %. Dann kann er auch das Geld vom Finanzamt zurückbezahlt bekommen. Dafür braucht sein Arbeitgeber aber auch von ihm

- seine Identifikationsnummer
- sein Geburtsdatum
- die Info, ob es sich um sein erstes oder zweites Dienstverhältnis handelt (bei Studenten also erstes)
- ob ein Freibetrag angerechnet werden soll (kann jeder für sich entscheiden, aber bei kurzfristiger Beschäftigung wird das wohl kaum einer machen, also 0 €)

Bitte auf meine Signatur achten.

Beste Grüße