Falsche Lohnsteuerklasse nachträglich ändern.
Verfasst: 31. Mai 2018, 17:07
Hallo,
seit September 2017 bin ich in meinem Unternehmen keine Aushilfe mehr sondern Teilzeitkraft.
Da ich aber Anfang des Jahres 2017 noch in einem anderen Unternehmen in Teilzeit gearbeitet habe
und mein 450€-Job bei meinem aktuell einzigen Arbeitgeber deshalb unter Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde,
kam es irgendwie zu einem Fehler in der Lohnbuchhaltung, wo mein Gehalt weiterhin unter Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde,
obwohl ich eigentlich unter Lohnsteuerklasse 1 falle und damit ca. 100€ pro Monat mehr Nettolohn erhalten hätte.
Dieser Fehler ist mir leider erst Ende 2017 aufgefallen.
Nach längerem hin und her mit der Lohnbuchhaltung und dem Finanzamt wurde mir gesagt,
ich solle mir dieses Geld über die Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Die Frage ist nur: Wie?
Hier im Forum gibt es zwar schon ein paar ähnliche Threads, aber darin wird immer nur gesagt: "Trag das in Anlage N ein".
Aber in Anlage N gibt es kein Feld in dem man angeben kann "ich wurde von ... bis ... in der falschen Lohnsteuerklasse abgerechnet".
Fülle ich in Anlage N also die Zeilen 6 bis 9 einfach alle unter Lohnsteuerklasse 6 aus und bekomme dann automatisch eine Rückzahlung,
nach Abgleich mit der ELSTAM-Datenbank oder wie funktioniert das?
Ich würde mich sehr über jede hilfreiche Antwort freuen.
Liebe Grüße
................ vito
seit September 2017 bin ich in meinem Unternehmen keine Aushilfe mehr sondern Teilzeitkraft.
Da ich aber Anfang des Jahres 2017 noch in einem anderen Unternehmen in Teilzeit gearbeitet habe
und mein 450€-Job bei meinem aktuell einzigen Arbeitgeber deshalb unter Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde,
kam es irgendwie zu einem Fehler in der Lohnbuchhaltung, wo mein Gehalt weiterhin unter Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde,
obwohl ich eigentlich unter Lohnsteuerklasse 1 falle und damit ca. 100€ pro Monat mehr Nettolohn erhalten hätte.
Dieser Fehler ist mir leider erst Ende 2017 aufgefallen.
Nach längerem hin und her mit der Lohnbuchhaltung und dem Finanzamt wurde mir gesagt,
ich solle mir dieses Geld über die Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Die Frage ist nur: Wie?
Hier im Forum gibt es zwar schon ein paar ähnliche Threads, aber darin wird immer nur gesagt: "Trag das in Anlage N ein".
Aber in Anlage N gibt es kein Feld in dem man angeben kann "ich wurde von ... bis ... in der falschen Lohnsteuerklasse abgerechnet".
Fülle ich in Anlage N also die Zeilen 6 bis 9 einfach alle unter Lohnsteuerklasse 6 aus und bekomme dann automatisch eine Rückzahlung,
nach Abgleich mit der ELSTAM-Datenbank oder wie funktioniert das?
Ich würde mich sehr über jede hilfreiche Antwort freuen.
Liebe Grüße
................ vito