Verlustvortrag verschwendet?
Verfasst: 14. Mär 2018, 19:27
Hallo,
Letztes Jahr habe ich nur im November und Dezember gearbeitet.
Davei brutto knapp 5.900 € verdient.
Jetzt wurden mir meine Kosten des letzten Jahres deutlich über 2000 Euro + Arbeitnehmerpauschbetrag 1000 Euro + VERLUSTVORTRAG 1338 Euro von meinen Studiumsjahren abgezogen.
Ich habe also gerade mal knapp 1000 Euro und muss deshalb keine Steuern zahlen und kriege komplette Steuer zurück.
ABER ohne meine Abzüge hätte ich 5.900 Euro gehabt für die 2 Monate.
Das ist ausschlaggebend oder??
Da wäre ich trotzdem unter der Mindestgrenze und hätte trotzdem keine Steuern bezahlen müssen und hätte ebenfalls die selbe Summe zurück bekommen?
Falls ja, dann habe ich ja quasi meine Kosten aus 2017 und vor allem dem Verlustvortrag der vorherigen von 1338 Euro "verschwendet"??:-((((
Stimmt das? Kann ich Einspruch einlegen und die Kosten von 2017 und den Verlustvortrag der vorherigen Jahre unberücksichtigt machen?
Oder zumindest den Verlustvortrag versuchen zu retten, dass er für diese Steuererklärung unberücksichtigt bleibt und ich ihn erst dann verrechne, wenn es sich lohnt?
Sprich wenn ich 2018 12 Monate genug verdient habe, dass es sich dann lohnt das runterzusetzen....und der Verlustvortrag nicht verschwendet ist?
Danke fürs Lesen und viele Grüße
Letztes Jahr habe ich nur im November und Dezember gearbeitet.
Davei brutto knapp 5.900 € verdient.
Jetzt wurden mir meine Kosten des letzten Jahres deutlich über 2000 Euro + Arbeitnehmerpauschbetrag 1000 Euro + VERLUSTVORTRAG 1338 Euro von meinen Studiumsjahren abgezogen.
Ich habe also gerade mal knapp 1000 Euro und muss deshalb keine Steuern zahlen und kriege komplette Steuer zurück.
ABER ohne meine Abzüge hätte ich 5.900 Euro gehabt für die 2 Monate.
Das ist ausschlaggebend oder??
Da wäre ich trotzdem unter der Mindestgrenze und hätte trotzdem keine Steuern bezahlen müssen und hätte ebenfalls die selbe Summe zurück bekommen?
Falls ja, dann habe ich ja quasi meine Kosten aus 2017 und vor allem dem Verlustvortrag der vorherigen von 1338 Euro "verschwendet"??:-((((
Stimmt das? Kann ich Einspruch einlegen und die Kosten von 2017 und den Verlustvortrag der vorherigen Jahre unberücksichtigt machen?
Oder zumindest den Verlustvortrag versuchen zu retten, dass er für diese Steuererklärung unberücksichtigt bleibt und ich ihn erst dann verrechne, wenn es sich lohnt?
Sprich wenn ich 2018 12 Monate genug verdient habe, dass es sich dann lohnt das runterzusetzen....und der Verlustvortrag nicht verschwendet ist?
Danke fürs Lesen und viele Grüße