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Studentische Krankenversicherung

Verfasst: 12. Mär 2018, 21:22
von Peter57
Hallo zusammen,

ich habe nachträglich für die Jahre 14,15 und 16 ESE eingereicht. Dort habe ich jeweils Geld erstattet bekommen. In den Jahren befand ich mich im Studium und war selbst "studentisch Krankenversichert" / habe die Beträge aus eigener Tasche gezahlt.

Diese Beiträge habe ich nun nicht in der Steuererklärung angegeben (fiel mir jetzt auf). Ist dies schlimm? Muss man das angeben?
Für mich selbst würde das keinen Nutzen haben, da ich sowieso schon das maximum an Lohnsteuer erstattet bekommen habe.

Re: Studentische Krankenversicherung

Verfasst: 12. Mär 2018, 22:05
von muemmel
Ist dies schlimm? Nö, aber die Steuerstattung schrumpft möglicherweise.
Muss man das angeben? Nein.
Für mich selbst würde das keinen Nutzen haben, da ich sowieso schon das maximum an Lohnsteuer erstattet bekommen habe. Na, dann müssen Sie sich wneigstens nicht ärgern, denn ein "Nachschieben" der Kosten wäre nicht möglich.