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Steuernachzahlung /Pflicht zur Steuererklärung

Verfasst: 7. Mär 2018, 15:37
von steuerschlumpf
Hallo,

meine Frau und ich sind beide Beamte (beide Steuerklasse 4)

Die diesjährige Steuererklärung ergab jetzt zum ersten Mal , daß wir Steuern nachzahlen müssten.

Kann das bei Beamten überhaupt sein ?

Soweit ich weiß müssen wir für diesen Fall einfach keine Steuererklärung abgeben, oder besteht für uns eine Pflicht hierfür ?

Für ne kurze Info wäre ich sehr dankbar.

Re: Steuernachzahlung /Pflicht zur Steuererklärung

Verfasst: 14. Mär 2018, 21:55
von SteuerHeinz
Bei Steuerklasse IV eigentlich nur, wenn ein Faktor eingetragen wurde.

Es gibt aber noch mehr mögliche Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung
z.B. Lohnersatzleistungen, weitere Einkünfte, einen Zweitjob, sonstige Bezüge usw...

Aber Sie können das auch aussitzen und auf eine Abgabeaufforderung warten. Dann können Sie immernoch sagen, dass Sie nicht verpflichtet sind abzugeben und auf die Begründung des Finanzamts prüfen.

Re: Steuernachzahlung /Pflicht zur Steuererklärung

Verfasst: 14. Mär 2018, 21:56
von SteuerHeinz
Achso, zum nachlesen: §46 EStG

Re: Steuernachzahlung /Pflicht zur Steuererklärung

Verfasst: 14. Mär 2018, 22:36
von reckoner
Hallo,
Kann das bei Beamten überhaupt sein ?
Ja, speziell im öffentlichen Dienst kommt das vor, und zwar weil die Lohnsteuertabelle zu hohe Sozielversicherungsbeiträge beinhaltet.

Stefan

Re: Steuernachzahlung /Pflicht zur Steuererklärung

Verfasst: 17. Mär 2018, 19:04
von steuerschlumpf
Vielen Dank fuer die Beiträge, dass ist ja schon mal ne super Orientierung!

Gruss Peter