Niemand sprach von Steuerklasse 1. Wie gesagt habe SK 3.Severina hat geschrieben: ↑6. Mär 2018, 18:54 Die 850 € waren nicht steuerfrei, weil sie für ein Praktikum gezahlt wurden, sondern weil 850 € in Steuerklasse 1 immer steuerfrei sind.
Edit: Bevor das hier missverstanden wird: Im Zusammenspiel mit den anderen Einkünften kann sich insgesamt natürlich Steuerpflicht ergeben, die Einkünfte aus dem Praktikum gehören eindeutig in die Steuererklärung.
Waren Sie bei einer großen Firma beschäftigt (z.B. Autohersteller)? Dann kommt die Steuerbescheinigung wahrscheinlich noch, das wird bei Zehntausenden Beschäftigten meistens März.
Danke. Dies war meine Frage, ob diese Gehälter mit in die SE müssen, da ich verunsichert war, weil ich keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe. Aber wenn keine angefallen ist, dann wird es wahrscheinlich auch keine geben.
Ich bin noch immer bei der selben Firma beschäftigt (renommierte Bank in Deutschland). Die für das "richtige Arbeitsverhältnis" Lohnsteuerbescheinigung habe ich schon im Januar erhalten. Für das Praktikum aber keins (beide Arbeitsverhältnisse in der selben Firma).