Frage zum elektronischen Lohnsteuerbescheid..

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MPS2808
Beiträge: 1
Registriert: 18. Jan 2018, 22:12

Frage zum elektronischen Lohnsteuerbescheid..

Beitrag von MPS2808 »

Guten Abend zusammen,

ich habe da mal eine Frage an euch.
Ich habe bei meinem erhaltenen Lohnsteuerbescheid vom 01.01.2017 - 30.04.2017 einen Bruttolohn von 2895,10 - Lohnsteuer 139,49 - Kirchensteuer 1,86. Die Firma hatte Insolvenz angemeldet. Einen weiteren Beleg habe ich damals nie erhalten.
Nun sind beim Finanzamt noch 2 Bescheide hinterlegt für diesen Zeitraum welche ich nie erhalten habe. Einmal eine Bescheinigung zwecks Lohnersatzleistungen vom 01.03.2017 - 30.04.2017 von gesamt 2389,54 und nochmal ein anderer Lohnsteuerbescheid von der selben Firma und dem selben Zeitraum (01.01 - 30.04) mit einem Bruttolohn von 6223,36 - Lohnsteuer 373,32 - Kirchensteuer 10,33.

Nun meine Fragen:
1. Meine Steuererklärung habe ich bereits gemacht, allerdings mit dem ersten Bescheid welchen ich nur erhalten habe. Wie verhalte ich mich jetzt, da es ja korrigiert werden muss?

2. Wie kommen die aufeinmal auf einen Bruttolohn von 6223,36 obwohl ich damals nur einen Festlohn von 1360,- Euro hatte?

3. Was muss ich nun wo Einträgen in der korrigierten Steuererklärung und besonders an welchen Bescheid muss ich mich orientieren?

Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen, da ich momentan echt etwas überfragt bin -.-

Danke schon mal :)
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Frage zum elektronischen Lohnsteuerbescheid..

Beitrag von schlauelia »

Sie haben jetzt schon für 2017 einen Steuerbescheid erhalten?

Viele Arbeitgeber verschicken die Lohnsteuerbescheinigungen 2017 später als jetzt!

Lia
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Frage zum elektronischen Lohnsteuerbescheid..

Beitrag von Severina »

@Schlauelia: Er/sie wird wohl die Lohnsteuerbescheinigung meinen.

@MPS2808:

Dem Finanzamt ist es egal, was sie in die Anlage N eintragen, es verwendet die vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten.
Wenn Sie unbedingt tätig werden wollen, rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an und erzählen Sie ihm, was sie hier geschrieben haben - dass sie nur eine Lohnsteuerbescheinigung haben und dass diese die von Ihnen eingetragenen Zahlen enthält. Wenn Sie diese Zahlen mit Ihren Gehaltsabrechnungen vergleichen - stimmen die denn dann?
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