Steuererklärung Abschlussjahr des Masters

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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julesdarules
Beiträge: 1
Registriert: 22. Dez 2017, 23:00

Steuererklärung Abschlussjahr des Masters

Beitrag von julesdarules »

Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr meinen Master abgeschlossen und arbeite seit dem 01.10.17 Vollzeit.

Kurz zu meinem Werdegang da es wohl steuerlich relevant sein könnte:

Berufsausbildung
Abitur
Bachelor 2011-2014
Master 2014-2017

So wie ich das verstehe ist ein Masterstudium wohl ein "Zweitstudium" und damit Werbungskosten. Da ich in den Vorjahren als Werkstudent auch immer so ca. 10.000 € pro Jahr verdient hab, habe ich nie einen Verlustvortrag gemacht. Es geht mir also nur um das Jahr 2017

Im Jahr 2017 habe ich ca. 19.000 € verdient und ~1850 € Lohnsteuer abgeführt.

Jetzt überlege ich was ich absetzen kann. Ich habe einen KFW Studienkredit vom 1. Bachelorsemester bis zum letzten Mastersemester bezogen es sind insgesamt ca 50.000 € Kreditschulden angelaufen die ich in den nächsten Jahren abzahlen muss. So wie ich das verstehe kann ich die Zinsen wohl als Werbungskosten ansetzen was ja schon ein hübsches Sümmchen wäre. Jetzt ist die Frage wie ich das abgrenze ? Nimm ich einfach die Zinsen die im Jahr 2017 angefallen sind oder muss ich die irgendwie abgrenzen ?

Schonmal danke für die Hilfe.

Gruß

Julian
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung Abschlussjahr des Masters

Beitrag von muemmel »

Nimm ich einfach die Zinsen die im Jahr 2017 angefallen sind Natürlich - es zählt das Kalenderjahr des "Abflusses" von Ihrem Konto, das sog. "Abflußprinzip".
So wie ich das verstehe kann ich die Zinsen wohl als Werbungskosten ansetzen was ja schon ein hübsches Sümmchen wäre. Nicht unbedingt - 1.000 Euro WK zieht das Finanzamt sowieso ab (WK-Pauschale). Die Angabe von WK lohnt also nur, insofern man die 1.000-Euro-Grenze knackt.
Da ich in den Vorjahren als Werkstudent auch immer so ca. 10.000 € pro Jahr verdient hab Wurden da Steuern abgezogen? Dann würde sich auch für diese Jahre eine Steuererklärung lohnen.
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