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Steuerklasse 4 mit Faktor

Verfasst: 16. Dez 2017, 16:16
von Andydynamo
Guten Tag

Meine Frau und Ich haben die Steuerklasse 4 mit Faktor. Nächstes Jahr bezieht meine Frau 10 Monate Elterngeld und 2 Monate ihr normales Gehalt. Bei den jährlichen Antrag auf das Faktorverfahren wird in Zeile 25 der Voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis eingetragen. Muss ich die Summe aus Elterngeld 10 Monate + die 2 Monate Arbeitslohn eintragen oder nur die zwei Monate Arbeitslohn?

Vielen Dank!

Re: Steuerklasse 4 mit Faktor

Verfasst: 16. Dez 2017, 18:28
von muemmel
Nur die 2 Monate, denn der Faktor bezieht sich ja nur auf die Lohnsteuer. Auf Elterngeld wird aber keine Lohnsteuer erhoben, auch wenn das Elterngeld über den Progressionsvorbehalt in die Berechnung der endgültigen Einkommensteuer einfließt.

Re: Steuerklasse 4 mit Faktor

Verfasst: 17. Dez 2017, 12:57
von Andydynamo
Danke für die schnelle Antwort!
Gut, da trage ich nur die zwei Monate, die meine Frau nächstes Jahr arbeitet ein.
Eine Frage hätte ich noch. Muss man mit einer Nachzahlung rechnen wenn bei der Steuererklärung dann die Elternzeit mit eingerechnet wird?
Mit freundlichen Grüßen

Re: Steuerklasse 4 mit Faktor

Verfasst: 17. Dez 2017, 13:30
von muemmel
Muss man mit einer Nachzahlung rechnen wenn bei der Steuererklärung dann die Elternzeit mit eingerechnet wird? Ja - muß man bei Bezug von Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) eigentlich immer.