Zurück nach D nach halbem Jahr quellensteuerpflichtig in CH

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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jakevanda
Beiträge: 1
Registriert: 30. Nov 2017, 15:05

Zurück nach D nach halbem Jahr quellensteuerpflichtig in CH

Beitrag von jakevanda »

Liebes Forum,

Ausgangsbasis ist ein steuerpflichtiges Angestelltenverhältnis und Wohnsitz in D, ganz klassisch die letzten Jahre.

Von Januar 2017 bis einschließlich Juni 2017 war ich in D angestellt und wohnhaft.
Von Juli 2017 bis einschließlich Dezember 2017 bin ich in CH angestellt, wohnhaft, und führe Quellensteuer ab.
Ab Januar 2018 ziehe ich wieder zurück und nehme mein D-Angestelltenverhältnis wieder auf.

Da die Einkommenssteuer eine Jahressteuer ist, frage ich mich, wie das bei mir im Jahr 2017 nun aussieht.

Mein aktuelles Verständnis: Meine Einkünfte von Juli--Dezember sind mit der gezahlten Quellensteuer in CH abgegolten. Meine Einkünfte in D von Januar--Juni werden in D versteuert und ich werde die Einkünfte aus meinem CH-Halbjahr als Progressionskünfte angeben müssen, d.h. sie werden nicht erneut besteuert, treiben jedoch als Progressiosneinkünfte meinen Steuersatz für die Einkünfte im D-Halbjahr nach oben.

Stimmt das? Oder muss ich auch die Einkünfte aus CH in D versteuern und die Quellensteuer wird lediglich von dem zu entrichtenden Betrag abgezogen (da der Steuersatz in D über dem in CH liegt).

Besten Dank!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zurück nach D nach halbem Jahr quellensteuerpflichtig in CH

Beitrag von muemmel »

Meine Einkünfte in D von Januar--Juni werden in D versteuert und ich werde die Einkünfte aus meinem CH-Halbjahr als Progressionskünfte angeben müssen, d.h. sie werden nicht erneut besteuert, treiben jedoch als Progressiosneinkünfte meinen Steuersatz für die Einkünfte im D-Halbjahr nach oben. So ist es. Dadurch, daß Sie nur 6 Monate in D gearbeitet haben, haben Sie zuviel Steuern bezahlt - es gibt also trotz der Progression da keinen Grund zu allzugroßen Sorgen.
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