Liebes Forum,
Ausgangsbasis ist ein steuerpflichtiges Angestelltenverhältnis und Wohnsitz in D, ganz klassisch die letzten Jahre.
Von Januar 2017 bis einschließlich Juni 2017 war ich in D angestellt und wohnhaft.
Von Juli 2017 bis einschließlich Dezember 2017 bin ich in CH angestellt, wohnhaft, und führe Quellensteuer ab.
Ab Januar 2018 ziehe ich wieder zurück und nehme mein D-Angestelltenverhältnis wieder auf.
Da die Einkommenssteuer eine Jahressteuer ist, frage ich mich, wie das bei mir im Jahr 2017 nun aussieht.
Mein aktuelles Verständnis: Meine Einkünfte von Juli--Dezember sind mit der gezahlten Quellensteuer in CH abgegolten. Meine Einkünfte in D von Januar--Juni werden in D versteuert und ich werde die Einkünfte aus meinem CH-Halbjahr als Progressionskünfte angeben müssen, d.h. sie werden nicht erneut besteuert, treiben jedoch als Progressiosneinkünfte meinen Steuersatz für die Einkünfte im D-Halbjahr nach oben.
Stimmt das? Oder muss ich auch die Einkünfte aus CH in D versteuern und die Quellensteuer wird lediglich von dem zu entrichtenden Betrag abgezogen (da der Steuersatz in D über dem in CH liegt).
Besten Dank!
Zurück nach D nach halbem Jahr quellensteuerpflichtig in CH
Re: Zurück nach D nach halbem Jahr quellensteuerpflichtig in CH
Meine Einkünfte in D von Januar--Juni werden in D versteuert und ich werde die Einkünfte aus meinem CH-Halbjahr als Progressionskünfte angeben müssen, d.h. sie werden nicht erneut besteuert, treiben jedoch als Progressiosneinkünfte meinen Steuersatz für die Einkünfte im D-Halbjahr nach oben. So ist es. Dadurch, daß Sie nur 6 Monate in D gearbeitet haben, haben Sie zuviel Steuern bezahlt - es gibt also trotz der Progression da keinen Grund zu allzugroßen Sorgen.