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Berücksichtigung von Vorsorgeaufwänden bei Abfindungen

Verfasst: 20. Nov 2017, 16:23
von ottensen01
Hallo,

EkStG §34 lässt die Frage offen, wie Vorsorgeaufwände abgezogen werden.

Ich setzte im Folgenden stark vereinfachte Beispielzahlen an:

Szenario:
In 2018 wird nur noch im Januar 1 Monat gearbeitet, danach nicht mehr.
Steuerpflichtiges Brutto 4000 EUR.

Der Arbeitgeber zahlt eine Ende Februar eine Abfindung von 50.000 EUR

Für Januar werden normale Vorsorgeaufwände abgeführt, sagen wir, 1000 EUR (stark vereinfacht) sind abzugsfähig.

Für die verbleibenden 9 Monate werden freiwillige Beiträge in KV, PV und Rentenversicherung eingezahlt. sagen wir abzugsfähig 10.000 EUR.

Jetzt ist imho das "verbleibende Einkommen" 4000 - 11000 = -7000, also negativ.

Wenn S() die Steuerfunktion ist, (wie) wird dann welcher Teil der Vorsorgeaufwände berücksichtigt:

Steuer = S( (50.000-7000)/5 ) x 5

(Dies ist meine Vermutung nach Spielen mit dem WISO-Sparbuch.)

Oder ist es einfach S( 50.000 / 5) x 5

Schön wäre natürlich S ( (50.000/5)-7000) x 5 - aber das ist wohl ein Traum. :)
?

Re: Berücksichtigung von Vorsorgeaufwänden bei Abfindungen

Verfasst: 20. Nov 2017, 17:01
von muemmel
Oder ist es einfach S( 50.000 / 5) x 5 Ja. Dürfte auch nicht viel sein - 10.000 Euro überschreiten den Grundfreibetrag ja nicht so besonders...