quäl mich hier grad rum mit dem Taxman, vieleicht kann mir ja jemand helfen
Mein Arbeitgeber hat für mich eine Kapitalversicherung auf den Todes und Erlebensfall laufen, die Beiträge dazu stehen auf meinen Gehaltschein als
"Bestandteil des GesamtBruttos" unter den Bruttobezügen, werden dann aber wieder vom Netto Auszahlbetrag abgezogen als Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Kann ich diese Beiträge als
"zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitgeberanteil zu Versicherungen / Zukunftssicherung ohne Kapitalwahlrecht"
angeben?
Zukunftssicherung ohne Kapitalwahlrecht"
Re: Zukunftssicherung ohne Kapitalwahlrecht"
Wenn dein AG die Beiträge zahlt, dann kannst die nicht in deinem Est-Erkl. angeben.
Gruss
Gruss
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- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: Zukunftssicherung ohne Kapitalwahlrecht"
Hallo afaf,
verstehe vom Prinzip, was krümmel dir dazu geantwort hat.
Sehe das aber genau andersherum.
Dein Arbeitgeber hat zwar die Versicherung für dich abgeschlossen.
Jedoch zählt sie, da sie ja zum Bruttoarbeitslohn zugerechnet wird, zu deinem Steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem DU wiederum Steuern zahlst.
Da die Beiträge mit von dir versteuertem Geld (Brutto) bedient werden, müssten Sie im Gegenzug auch in DEINER Steuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
TIP:
1) Frag doch einfach beim Arbeitgeber / Personalbüro oder der Versicherung mal nach, ob die dir eine Bescheinigung für deine Steuererklärung ausstellen, wenn ja, dann stimmts, was ich sage, wenn nein, dann stimmts nicht oder die haben selber keinen Plan! lol
2) Trag die Sonderausgaben ein, mach ne Kopie von der Lohnabrechnung, in der die Lebensversicherung gezahlt wird und reiche Sie kurz mit einer Erläuterung beim Finanzamt ein. Sollen die sich mal den Kopf wunddenken.lol
Hoffe, dass ich dir damit geholfen hab.
Gruß
Siegesritter
verstehe vom Prinzip, was krümmel dir dazu geantwort hat.
Sehe das aber genau andersherum.
Dein Arbeitgeber hat zwar die Versicherung für dich abgeschlossen.
Jedoch zählt sie, da sie ja zum Bruttoarbeitslohn zugerechnet wird, zu deinem Steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem DU wiederum Steuern zahlst.
Da die Beiträge mit von dir versteuertem Geld (Brutto) bedient werden, müssten Sie im Gegenzug auch in DEINER Steuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
TIP:
1) Frag doch einfach beim Arbeitgeber / Personalbüro oder der Versicherung mal nach, ob die dir eine Bescheinigung für deine Steuererklärung ausstellen, wenn ja, dann stimmts, was ich sage, wenn nein, dann stimmts nicht oder die haben selber keinen Plan! lol
2) Trag die Sonderausgaben ein, mach ne Kopie von der Lohnabrechnung, in der die Lebensversicherung gezahlt wird und reiche Sie kurz mit einer Erläuterung beim Finanzamt ein. Sollen die sich mal den Kopf wunddenken.lol
Hoffe, dass ich dir damit geholfen hab.
Gruß
Siegesritter