Hallo
ca 9 Monate auswärts Kalendarisch gesehen.
Innerhalb dieser Zeit immer mal Unterbrechung von 1-3 Wochen (nie 4 Wochen)
Frage: Wie wird die 3 Monatsfrist berechnet? Unterbrechung an der Auswärtigen Tätigkeit von 2 oder 3 Wochen?--Hemmen diese den Ablauf der 3 Monate, werden hinten dran gehangen?
Weil in dieser Zeit hab ich ja keine Möglichkeit den neuen Ort näher kennen zulernen und somit erst später 3 Monate am neuen Ort.
Vielen Dank
VMA und 3 Monatsfrist
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Re: VMA und 3 Monatsfrist
3 Monate vom Beginn an, wenn Unterbrechung wird nichts verlängert.
Lia
Lia
Re: VMA und 3 Monatsfrist
dann ist diese Lit falsch?
http://www.krudewig-steuermedien.de/new ... osten.html
eigentlich ja nicht, ich kenne ja erst die neuen örtlichen Begebenheiten nach 3 Monaten. Und diese 3 Monate können erst um sein, wenn ich tatsächlich 3 Monate am neuen Ort bin?
http://www.krudewig-steuermedien.de/new ... osten.html
eigentlich ja nicht, ich kenne ja erst die neuen örtlichen Begebenheiten nach 3 Monaten. Und diese 3 Monate können erst um sein, wenn ich tatsächlich 3 Monate am neuen Ort bin?
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Re: VMA und 3 Monatsfrist
na, dann machen Sie es so und teilen dann mal mit, ob das so anerkannt wurde!!
Mein Tipp: nein!
Mein Tipp: nein!